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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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Die Verbrauchsteuer von inländischen Waaren.

(Nach dem Gesetz vom 8. Februar 1819.)

^n der vorigen Abhandlung haben wir die Verbrauch-stcuer auf ausländische Waaren, als Kaffee, Jucker, Thee,betrachret, so an der Grenze erscheinen und beyui Ein-gehen ins Land versteuert werden.

Jetzt wollen wir die Verbrauchsteuer auf inländischeWaaren, als Wein, Bier, Branntewein und Tabacks-blatter näher betrachten, welche eben, weil sie im Landegewonnen werden, nicht an der Grenze erscheinen unddort so wie die andern Waaren können versteuert werden.Bey diesen muß also eine ganz andere Art der Besteue-rung eingeführt werden, und sie gehören daher zu einemandern Iweige der Verwaltung. So ist in Frankreichdie Uirection generale des douaiiss und die Direetiougeuörsle de» droits räimis ganz von einander gesondertund geschieden.

Dieses Gesetz vom 8. Februar war ein großer Schrittzur Vervollständigung des neuen Steuersystems, das andie Stelle des alten Accisesysiems getreten ist.