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Dieselben Gegenstände bezahlen aber nach dem Tarifdes Gesetzes vom 26. May 1818 wie folgt:
98,652 Quart Wein und Liqueur in Fla-schen zu 4 Ggr. .... 16442 Thlr.
4,188557 Quart Wein und Branntewein in
Fässern zu 3 Ggr. 3 Pf. . . 567200 —
515320 Quart fremde Biere zu i Ggr. 21472 —
5,581860 Pfund rohen braunen Jucker für
die Siedereyen zu 8 Pf. . . 155052 —
2,840993 Pfund Farin- und Lumpenzucker
zu i Ggr . 118375 —
1,835219 Pfund Zucker aller Art zur unmit-telbaren Verzehrung versteuertmit 1 Ggr. 9 Pf. . . . . 133818 —
9,527321 Pfund fremder Syrup zu ij Thlr.
die 100 Pfund. 129918 —
3,211162 Pfund Caffee zu i Gr. . . . 133798 —
In allem: 1 ,276075 Thlr.Nach den alten Accisesätzen bezahlen sie — 1,942787 —Unterschied zum Vortheil der Verzehrer — 676712 Thlr.
oder ein Drittel der gesammten ehemaligen Accise-Ein-nahme."
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Wir fanden vorher, daß die alte Accise auf auslän-dische Gegenstände in allen 10 Provinzen des Reichs nahe5 Millionen wurde eingebracht haben, wenn sie auf die-selbe Weise und nach denselben Sätzen erhoben worden,als in den fünf alten Provinzen.
Obgleich die Sätze des neuen Steuertarifs um einDrittel niedriger sind, als die der ehemaligen Accise, so