die geschlossenen Städte verlassen haben. — Man mußsie daher Ihrer eigenen Willkühr überlassen, und sie un-ter sich mühen und abmühen lassen, wie sie können undmögen.
Ich habe ausführlicher hierüber in dem Buche überHandel und Gewerbe, Steuern und Zölle geredet, so imvorigen Jahr.bey Büschler in Elberfeld erschienen ist, undbegnüge mich hier die Sache nur im Vorbeygehen zu er-wähnen, und nur, um zu zeigen: daß, sobald derStaatskanzler den neuen Zustand der Gesell-schaft anerkannt hatte und diesem in die Ge-setzgebung ausnahm, der Fall der Accisenvth wendig erfolgen mußte. Denn sobald mandie Gewerbe den Zunftcinrichtnngen entließ und eine all-gemeine Gewerbesreyheit einführte, so entstand in ihneneine große Vermehrung und eine große Neigung sich aufsLand zu zerstreuen, wo sie am wohlfeilsten leben und ar-beiten konnten.
Alles dieses war dem Accisesystem, so sich nothwen-diger Weise auf die Städte beschränkte, nicht günstig,wie mau solches an Schlesien sah, wo eben, weil dieGewerbe mehr aufs Land zersti-eut sind, der Kopf nur22 Ggr. in der städtischen Accise aufbringt.
Wenn man die Gesetzgebung von 1810 bis 1819übersieht, so sieht mau, daß alle Gesetze in demselbenSysteme entworfen sind, und daß die von 1819 wiedermit denen von 1810 aufs innigste Zusammenhängen.
Zugleich sieht man, daß der Staatskanzler bald hierbald da einen Theil dieses Systems ausgeführt hat, unddaß das Ganze, obgleich es noch aus Bruchstücken >zu