165
*
* *
Offenbar besteht die Steuererhebung aus zweyen ganzvon einander getrennten Partien.
Die erste ist: die Verfertigung der Rollen,nach denen die Steuern auf alle Gemeinen und auf einenjeden Eingesessenen vertheilt werden.
Die zweyte ist: die Einzielning der Steuernnach dieser Rolle, so dem Steuerempfänger aufge-tragen ist, da er immer nach seiner Rolle verfahren muß,die er nicht gemacht hat, und deren Fehler ernicht zu verantworten hat.
Dadurch, daß man die Verfertigung der Rollen
so auf dem Gute hafte, — und der Besitzer müsse sich seinerIndustrie hingebeu können, ohne daß er zu befürchten habe,daß er deswegen höher besteuert werde, wenn er durch seineIndustrie es dahin bringe, daß sein Gut einen höher» Er-trag abwerfe.
Hierauf kann man antworten: Am Rheine ist die Grund-steuer nie als eine Rente angesehen worden, und obgleichsie hier mehr als doppelt und dreyfach so hoch ist, als inden alten Provinzen, so kann man doch nicht sagen, daß siedie Industrie gelähmt hat. Auch ist der rheinische Bauer soklug, daß, wenn er eine Verbesserung seines Ackers einfüh-rcn kann, die ihm 8 Tbaler einträgt, er sie deswegen nichtunterläßt, weil er i Lhalcr an den Staat abgeben muß.In andern Provinzen, wo die Leute weniger klug sind, magdieses vielleicht anders seyn.
Uebrigens kann man in getheiltem Boden den fleißigenAckerwirth nicht einmal vor dem unfleißigen mit der Grund-steuer treffen, auch wenn man wollte. Denn die ganze Flureiner Gemeine wird nach ihrer Lage in Abschätzungs-Di-strikte getheilt, und alle Stücke, so in einem solchen Ab-,schätzungs-Distrikte liegen, kommen in dieselbe Klaffe, siemögen nun dem fleißigen oder dem faulen — dem regenoder dem nachläßigen Ackerwirthe gehören.