Provinzen.
Grundsteuerauf die
Quad-Meilel
Tblr.
Größe
der
Provinz.Q. Meil.
Grundsteuer
der
Provinz.
Tl,lr.'
». Brandenburg . .
2598
749
1,945902
2 . Pommern. .
1856 i
566
1,050498
3. West-Preußen, r
1873 )
465
870945
4. Preußen . . .
1962 s
703 '
1,879286
5. Posen . . .
2361
538
1,270218
6. Schlesien . . .
4150
719
2,983850
7 . Sachsen . . ,
3976
458
1,821008
8 . Westphalen . ,
4389
368 ,
1,615152
9 . Zülich-Clcvc-Bcrg
8853
157
1,389921
iö. Nicderrhein . .
5065
S 8 S
1,458720
^ I15,785498
Der Finanzminister kann also auf eine Grundsteuervon 15 bis is Millionen zahlen, wenn das Gesetz vomL7. Oktober 1810 endlich zur Ausführung kommt; d. h.>wenn die Grundsteuer allgemein und durchein genaues Cataster auf alle Gemeinen und
Provinzen gleichförmig dertheilt wird,
*
Die Ursache, daß das Finanzgesetz von 1810 nochnicht in allen seinen Theilen ausgeführt worden, liegttheils in der Schwierigkeit, die jede durchgreifende Steuer-veranderung hat, theils aber in den großen politischenEreignissen der Zeit, die seit der Zeit Statt gesunde»