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Ueber Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem
Entstehung
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die Grundsteuer allgemein ist und gar keine privilegirtenStande und stenerfreye Güter vorhanden, die Grund-steuer nahe im Verhaltniß der Bevölkerung ist,und im Durchschnitt auf den Kopf iz Tha-ler thut.

In Schlesien,' wo die Grundsteuer seit 1740 eben-falls allgemein ist, indem alle Steuerfreyheit des Adelsaufgehoben worden, würde dasselbe der Fall seyn, wennnicht dort die Grundsteuer seit der Zeit auf denselbenGeldsatzen stehen geblieben wäre, wodurch sie dann sosehr gesunken, weil in dieser Zeit sich der Preis desKorns und der Lanbereyen verdoppelt hat. Der Werthdes Silbers ist also um die Halste gesunken, wenn manden Werth von Grund und Boden und den Werth derersten Lebensbedürfnisse als feststehend und als sich stetsgleichbleibcnd annimmt.

Nimmt man das Durchschnittsverhaltniß der vierProvinzen, Sachsen, Westphalc», Jülich-Cleve-Bergund Niederrhein, und berechnet die Grundsteuer nach derBevölkerung, wobey man i j Thaler auf den Kopf an-nimmt, so findet man folgende Tabelle, in welcher füralle Provinzen des Reichs berechnet ist, wie viel in ih-nen die Quadratmeile und wie viel die ganze Provinz anGrundsteuer aufbringen kann.