Ueber die Vertheilung der Steuern auf die10 Provinzen des Reichs im Jahr i8^7-
Als im Jahr 1817 sich der Staatsrath zuerst versam-melte und das neue Finanzgesctz in Benutzung nahm, sowurden verschiedene Berechnungen über die Besteuerungder einzelnen Provinzen angcsiellt, da fast alle be-haupteten, daß sie überbürdet jenen und mehr bezahlten,als ihnen von Rechtswegen zukäme.
Ich schrieb damals im deutschen Beobachter einenAufsatz: Ueber das Verhältniß der Grundsteuerzu den beweglichen Steuern in verschiedenenwesteuropäischen Staaten, der in Nro. 325. vom13. May abgcdruckt wurde.
Die Absicht dieses Aufsatzes war, zu zeigen, daß inden östlichen Provinzen des Staates die Hauptabgabe»auf den beweglichen Steuern beruhen, hingegen in denwestlichen auf den unbeweglichen, auf den Grundsteuern,und daß, wenn man hierauf Rücksicht nehme, keine soschreyende Ungleichheit Statt finde, als solches auf de«erste» Anblick scheine, wenn man sehe, daß in der Pro-