Larl T. L.
^!eöerH,Getreuer! da in der zu Mülheim am Meine in der am letzten Fronleich-namskage abgehaltenen Controverspredigt verschiedene öfters verbe-lhcne Cchänd-und Schmähungen anzutreffen sind , so befehlen wir euch gnädigst die daselbstausgestreueten Exemplaricn durch ein von den Kcmzlen zu verkündendes Dekretbey e> Rthlr Straf einzufodern, und diese anhero einzusenden ,, auch derselbenferneren Debit unter nämlichen Strafen zu untersagen - bey künftigen derglei-chen Feierlichkeiten den Prediger zum voraus zu warnen , daß derselbe sich aller -Anzüglichkeiten , Zweydeutigkeiten , rr. rc. wider die Protestanten enthalte, statt ^derselben aller Mässigung und Gelassenheit sich bcfieiffe, oder zu gewärtigen, ^daß ihme in dem Predigen werde Einhalt gemacht werden.
Düsseldorf den 9. Jun.
M88LI.K0'M
V.
L. T. L.
Lieber Getreuer! Wir schliessen euch die zu Mülheim am Meine den setztestFronleichnamstag abgehaltene Controverspredigr mir dem gnädigsten Befehl hß-bey, den katholischen Pastor» zu gem.ldtem Mülheim zu constituiren, wie er zuverantworten vermeine, baß gegen die öfters Verordnung, allein zur Verbitte-rung deren Gemüther abzielendes nichts heißendes Schmähen rc. rc. wider die'Protestanten sorglich zu vermeiden , erwehnte Predigt habe abhalten lassen, den-selben mit Vorbehalt der verwirkten Strafe aufzugeben, sich des Augustiner Cim-Mcianus Haan ferner nicht zu bedienen, dergleichen Predigt sürohin vor der Ab, 'Haltung jedesmal zu durchgehen, in solcher nichts anstößiges und zweydeutendeszu erlauben, selbst aller Mässigung und Gelassenheit sich zu befieissigen, und stattderselben nichts heißende Verbitterung stiftenden und vermehrenden Ausschweifun-gen sich besser angelegen seyn zu lassen, christliche Sanftmut!) zu bezeigen , oder-zu gewärtigen , daß für jeden Fehltritte, solcher geschehe von ihm selbst, odervon einem andern seine Stelle vertretenden mit 25 Nthlr, und nach Befinden mit l
höherer Strafe belegt werde, welches ihr denen übrigen Pastoren ebener Maßen s
bedeuten, das Protokoll ab der geschehenen Constitukion aber, und wie der übri- 'ge Jnnhalk befolget worden, einer 14 Tagen gehorsamst einsenden sollet- '
Düsseldorf den 9- Jun. 1780.
' 0. o. V. M88k^R0MM Landdechanten der Christianitä!zu Dm-