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Wert der Philosophie : Untersucht bei Gelegenheit einer philosophischen Disputazion
Entstehung
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sprünglichen, jeder Gesezzgebung vorherge-henden Rechte, welche nicht vom Klima, ^von Religion, oder andern zufälligen Be« ^fchaffcnheitcn abhängen, kennen zu lernen;zu wissen, was der Etat hier ändern, odernicht ändern darf, ohne an die heiligenRechte der Menschheit gewaltsame Hand Banzulegen. Jeder Eingriff in die Rechte sn>ider Untertanen, welcher nicht notwendig oli!war zur Erhaltung des allgemeinen WolS, zu-ist Despotism. Die Gcsczzc, wenn sie NWürde haben, und von Dauer sein sollen, A:müssen den Grundtriebcn des menschlichen kHerzens angemessen sein. Wie viel Phi- ,losvphie wird also zur Schöpfung der Ge- Wsezze erfodert? Aber eben so viel zur 'Anwendung derselben, bei der es nicht sowohl auf den Buchstaben, als auf den ^

Geist des Gesezzes ankömmt. Ein großer ""

Teil von Gcsczzen, auch ki unserm Vater- *

lande, ist römischen Ursprunges, und ent-scheidet da, wo die Landesgcsezze nichtsanders verordnet haben. Zur richtigenKenntnis und Anwendung derselben wirdBekanntschaft mir den Lersäzzen der Stoa«rfvdert, aus denen sie entstanden sind.

Die strafende Gerechtigkeit muß durch phi-losophische Grundsazze geleitet werden.

Die Grade der Schuld müssen genau er-wogen,