214
Silber.
Da man bei der Ausmfinzung im Großen gerade bis aufdie letztere Zahl weder das Gewicht des Miinzstücks, noclidie Löthigkeit des Silbers treffen kann, so wird ein Ro-medium erlaubt, innerhalb welchem der Gehalt und dasGewicht, oder, wie man sagt, Schrot und Korn, etwasgröfser oder geringer, als die Vorschrift sein kann, wel-ches doch niemals so bedeutend werden darf, dafs nichtdie Münze in einem größeren Posten gleichen Silberwerthhat, er mag gerechnet oder gewogen werden. — Das inSchweden zu Hausgeräthen verarbeitete Silber muß, nachden Verordnungen, 13 Lotli Grän Silber enthalten,mit einem Remedium von 2^ 'Grän. Um die Goldschmiedezu hindern, den Käufer durch einen zu großen Zusatz vonKupfer zu betrügen, unterhält der Staat ein Controllwerk,wo jedes verfertigte Stück Silber auf seinen Sdbergehaltgeprüft, und wenn es nachher richtig gefunden, mit demStempel des Controll-Comptoirs versehen wird; es erhältdann den Namen controllirtes Silber. Findet es sich, daßdas Silber nicht mehr als 13 Lotli Silber auf die Markenthält, so erhält man zwar die Erlaubnifs, es mit demStempel zu versehen, aber dieses geschieht dann gegeneine doppelte Stempelabgabe. Diese ist so eingerichtet,daß der Goldschmid dabei am meisten leidet, denn diewenigen Grän Silber, die dem Käufer fehlen, haben kei-nen großen Werth, und sind weit weniger wertb, alsdie vermehrte Stempelabgabe. Findet es sich, daß dieArbeit weniger als 13lötbig ist, so wird sie bei dem Con-trolliren zerschlagen und die Stücke werden dem Gold-schmid wieder zugestellt. Die Controllirung geschieht aufdie Art, daß ganz kleine Stücke von der unteren Seiteder noch unpelirten Arbeit abgeschabt, genau gewogenund mit Blei abgetrieben werden, wobei dieses das Kupferin Schlacke verwandelt und das Silber zurückläßt; dasrückständige Silberkorn wird sodann gewogen und derSilbergehalt bemerkt. Diese Arbeit erfordert viel Uebung,um so im Kleinen mit gehöriger Genauigkeit bewerkstel-liget werden zu können.
Die Operation, wodurch das Kupfer durch Zusam-