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4,1 (1831) Lehrbuch der Thier-Chemie
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Blutflecken.

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sich dann mit dem Nagel ablösen läßt. Dabei sieht maneinen rollten Streifen sich bilden nnd auf den Boden derFlüssigkeit sinken, deren untere Schicht sich dadurch all-mäblig roth färbt. Diese rothe Flüssigkeit prüft man fol-gendermaßen, nachdem man sie in mehrere Portionenvertheilt hat. Zu der einen setzt man etwas Chlor; hier-durch wird sie zuerst grün, dann farblos, hierauf opali-sirend und setzt weifse Flocken ab. In einen anderenTheil tropft man Ammoniak, wodurch sich die Farbe nichtverändert; rührte aber die Farbe von Cochenille, Brasi-lienholz oder Fernambuck und dergl. her, so wird sievom Alkali gebläut. In eine drille Portion tropft manSalpetersäure, die einen weilsgrauen Niederschlag iiervor-bringt; in eine vierte einen Tropfen Galläplelinfusion, wo-durch das Aufgelöste mit unveränderter Farbe niederge-schlagen wird. Eine fünfte Portion endlich erhilzt manzum Kochen, wodurch sie gerinnt, oder, wenn sie sehrverdünnt war, wenigstens opalisirend wird. Sollte derStahl während des Versuches rosten und das Eisenoxyd-hydrat sich mit dem Wasser vermischen, so läfst sich die-sem durch Filtriren durch ein kleines Filtrum abhelfen.Von den hier angeführten Reagentien sind Salpetersäureund Galläpfelinfusion diejenigen, welche die kleinsten Spu-ren von aufgelöstem Eiweiß und Farbstoff anzeigen.

2) Blutflecken auf Zeug. Man wendet hierbeidie letztgenannte Methode an, das befleckte Zeug in weni-gem Wasser aufzuhängen. Auf dem Stück Zeug, welchesunmittelbar mit Blut befleckt wurde, bleibt dann der Fa-serstoff zurück, nachdem Eiweifs und Farbstoff ausgezo-gen sind. Die Behandlung der Auflösung ist dieselbe. Wardas Blut auf ein Stück Zeug ausgeflossen, welches nichtmehr vorhanden ist, und von dem es sich dann durch Ein-saugung einem anderen dabei befindlichen mitgetbeilt hat,welches nun zur Untersuchung gegeben ist, war z. ß. dasBlut unmittelbar auf das Hemd ausgeflossen, und wurdevon diesem von dem Zeuge der Weste eingesogen, so fin-det man bei Behandlung des Fleckens auf letzterer keinen