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3 (1859) Dienstpflicht Der Mann von Wort
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Fa lbring. Ja, wenn sie

Justiz roll). Also Sie wollen die Wiitwe heiraihen?

F a I b r i n g. Bedingungsweise.

Instizrath. Wenn ich Verinögen hätte, käme ich Ihnenzuvor.

Falbring. Auch ohne Vermögen wie Sic von Sich zusagen belieben wollen würden Sic vielleicht mir vorgezogen.Ich will ans keine Weise Ihr Glück störein Wenn Sie also

Lnstizralh. Menblen ans Versteigerungen tritt man sichwohl ans Höflichkeit ab, Weiber nicht.

Falb ring. Sie sind es ja, der mir seine Wünsche abtretenwill. Oder vielleicht haben Sic schon Rechte ans die Wittwe?

Zn siizrath. Ganz und gar keine. Vom Glück der gutenFrau ist die Rede. Die Versorgung, die Sie anbieten können,kann ich nicht geben. Meine Wünsche gehen Ihnen und derWittwe nichts an. Ich opfere sie dem Glück der Fran und ihresKindes. Aber halten Sie Wort machen Sie beide glücklich.Leben Sie wohl!

(Echt ab.)

Falbring. Waö so ein altes Herz noch für Rnmor machenkann! Ich wette, der weint noch sein Thräncheu? Die Aus-zahlung ist mir indcß sehr fatal. Da haben sie mir die Kneip-zange ans der Hand genommen. Ich muß also wohl mit derHcirathsproposition aus der Ferne anrückcn, um dem alten Bärendie Licfernngs-Jnqnisition ans den Händen zu rücken.