Antwort der Fragstücke von kaiscrl. u. papstl. Gewalt. 249
ein Kaiser vor dieser Ordnung, als Karl oder Otto I. Machtgehabt hat, einen Successor zu ernennen, und demselben Landund Hoheit aufgeerbt hat, und hat der Papst denselbigen und keinenAndern krönen sollen; also nach dieser Ordnung ist solche Auc-toritat Karls oder Otto's ohne Mittel auf die Kurfürsten gestellt;diese geben Land und Hoheit. Denn der Papst hat die Landeund Hoheit nicht; der Papst ist nie Herr gewesen in Lombarde!und Tuscia; item in den deutschen Reichsstädten; darum kanner sic Andern nicht geben; sondern dieser ist darin Herr, wel-chen die Kurfürsten erwählt haben. Und dieses ist auch vor derKrönung also gehalten worden.
Nach Otto tH. sind nach einander drei sehr löbliche, nütz-liche Kaiser gewesen, daß daran zu merken ist, wie Gott zur kur-fürstlichen Erwählung Glück gegeben hat, und sind nämlich: Uonri-LU8 6lim<I>l8, der zu Bamberg liegt, 0onruäu8 8alicu8 und Uen-riou8 WA«r; diese drei haben vor ihrer Krönung große Kriegegeführet, dem Reich und der Christenheit zu Gut, und nämlichhat He»rlou8 NlAor Sieg gehabt wider die Böhmen und Un-gern. Darnach, Anno Christi 1045 ist zu Rom ein solches8oiii8„nr gewesen, daß zugleich drei Päpste waren, und triebenallen Frevel mit Mord und Unzucht, daß Heinrich gen Romkommen mußte, und hielt allda einen Synodum, durch welchenalle drei Päpste abgesetzt wurden, und ward ein Bischof vonBamberg zum Papst erwählt, der hernach Clemens genannt ist.Dieser Clemens II. hat erst diesen Heinrich gekrönct.
Aus diesem Allen ist klar zu verstehen, daß er zuvor dieRegierung auch in Italien gcwaltiglich inne gehabt hat.
Dieser Heinrich hat auch die alte Constitution, die zu Otto k.Zeiten gemacht ist, erneuert, daß Keiner Papst sein solle ohiwBefehl des Kaisers, und daß allein Klerus und des Kaisers Le-gaten bei der Erwählung sein sollten, nicht das Volk zu Rom.
Von Conrad, dieses Heinrichs Vater, ist auch öffentlich,daß er Mailand belagert und die Lombardei eingenommen hat,vor seiner Krönung.
Der dritte Theil.
Von angenommener übermäßiger Gewalt der Päpste.
Daß die Papste vorgeben, sie haben Gewalt aus göttlichem:Recht oder Befehl des Herrn Christi, die weltlichen Reiche, kai--serliche oder königliche Hoheit einzunehmen, das ist eine öffentlich,'