Bedenken auf der Fürsten Deliberation vom8) uo6<r und von Bündnissen, Anno 1559 den18. December.
öi)ie Bedenken von der Zusammenkunft der Kurfürsten und Für-sten reden von zweierlei Berathschlagungen, die zu unterscheidensind. Die erste ist von leiblicher Defension, so die Verfolger mitKrieg und Ausrottung dieses Theils anfangen würden. Die an-dere Berathschlagung ist von Einigkeit der Lehre.
Wiewohl nun die erste Berathschlagung nicht in den Rathder Schulpersonen gehört, so ist doch dieses zu erinnern nöthig,daß ein ganz weiter Unterschied ist zwischen der Offensten und De-fension; zwischen Krieg erstlich anfangen, und nölhige Gegenwehr,wie alle Verständige wissen.
Nun ist ein Friede in den Reichstagen zugesagt; wider den-selben einen Krieg anfangen, ist öffentlich Unrecht. Und sind diese»rgurnsnta dagegen nichtig, daß Etliche sprechen, die Verfolger un-srer Kirche werden nicht halten; darum soll man zuvorkommend.Item: Neuro liebst exspsetare priwuru ietuirr*) eto. , und der-gleichen unruhiger und verzagter Leute aufrührerische Reden. Da-gegen ist gewißlich wahr: Non sunt Leienäu nrsla, nt verrinntbona**). Und wenn gleich nicht ein besondres Decret vom Frie-den gemacht wäre, so hatte dennoch kein Theil Recht, in diesenSachen einen Krieg anzufangen, und gehört dieß in die Regel:Omrrrs, gur neoeperit Flnrüurri, Flnllio psribrt***).
Aber von wahrhaftiger nöthiger Gegenwehr zu reden ohneSophisterei ist wahr, daß Gegenwehr und neeessariu äeksnsiowider Unrechte violentiarn, auch wider öffentliche, notori-un vio-
Keiner darf den ersten Schlag abwarten.
**) Man darf nicht Bdses thun, daß Gutes daraus folge.
Wer das Schwert nimmt, soll durch's Schwert umkommen.