c)4 Bedenken auf's (Augsburger) Interim, yom I. 1548.
von wir hernach sagen wollen, und wiewohl wir einen Mißfalle»daran haben, daß man diese beiden Werke, Consirmation undOclung, also rühmet, daß man sie den andern Saccamenten ver-gleichet, und bindet des h'iligcn Geistes Wirkung daran, und öf-fentlich ist, daß sie nur zu einem Schein also geschmückt werden,so wollen wir doch nicht davon disputiren, und befehlen solchesauch eines Jeden eigenem Bekcnntniß.
Wir können aber nicht willigen in diese große Gottesläste-rung, daß man unfern Priestern sollte auflegen, anzunchmen oderauszutheilcn solche unotione« und abgöttische oonüecrationes, da-von fälschlich gerühmet wird in den kvntilroiulibu!, und Agen-den, daß dadurch den Leuten der heilige Geist, Vergebung derSünden und andere Gottes Gnade und Schutz wider den Teu-fel gegeben werde, und zur Seligkeit Leibes und der Selen die-nen sollen.
Von der Buße.
Von der Buße wissen alle Verständige, daß vor dieser Zeitdie Mönchslehre in diesem Artikel vornehmlich voll großen Jrr-thums und Blindheit gewesen, haben keinen beständigen Trostkönnen anzeigen, haben vielmehr dagegen gelehrt, man sollte alleZeit im Zweifel bleiben von Vergebung der Sünden. Item, ha-ben die Gewissen mit unmöglicher Erzählung der Sünden undhernach mit viel Jrrthümern der Genugthuung beladen und in-ilulgeutias, Wallfahrten und viel Aberglauben angerichtct.
Dieselbigen Jrrthümer und Mißbräuche haben erstlich diesenStreit von der Lehre erreget. Denn gottesfürchtige, verständigePrediger haben müssen solche grobe Jrrthümer und Gottesläste-rung strafen.
Und ist also die Lehre von der Buße durch Gottes Gnadegründlich erkläret worden, daß alle Verständige bekennen, daß die-selbe christliche Erklärung in unfern Kirchen recht und tröstlich ist,und zu rechter Anrufung Gottes und zu Erkenntniß des Evan-gelii nützlich ist.
Von der Beichte.
Auch ist die Beichte in unfern Kirchen fleißig erhalten, mitgutem Unterricht, daß man die Absolution da suchen soll, dennwir aus großwichtigen Ursachen die Privatabsolution zu erhaltennöthig achten, dieweil sie auch ein Zeugniß, daß in der KircheVergebung der Sünden ist, und daß die Gefallenen nach der