70 Relation des gehaltenen Gesprächs in Rcligionssachcn
des Glaubens und einerlei Gebrauch der Sacramente, und äußer-liche Strafe, so im Evangelio geboten ist, erhalten werde.
Denn alle Pfarrherrn und Selsorger haben Befehl vonChristo, nicht allein, daß sie das Evangelium lehren und Sa-krament reichen sollen, sondern auch, daß sie die, so in öffentli-chem Ungehorsam bleiben, sollen strafen mit dem Bann, nämlichdie, so wider rechte Lehre neuen Jrrthum einführen, oder ihr sträf-liches Leben nicht bessern wollen. Denn hierin ist man ^ure <Ii-vino, Gehorsam schuldig, solche Disciplin und Zucht zu erhalten.
Damit es aber allenthalben ordentlich zugehe in den Kir-chen, nach der Regel St. Pauli, und daß die Pfarrherrn sichunter einander desto mehr zusammen hielten, und Einer dem An-dern die Arbeit der Kirchenregierung tragen hälfe, daß auch Et-liche über die Andern Aufsehen hätten, und Trennung oder ucliis-inatn verhütet würden, so ist diese nützliche Ordnung aufgericht,daß man unter vielen Priestern, und aus ihrem Mittel einenBischof erwählen sollte, der die Kirchen regierte, das Evangeliumpredigte, äußerliche Zucht erhielte, und den andern Priestern Vor-stände. Darnach hat man auch unter diesen mehr Unterschiedund Grade gemacht, nämlich: Erzbischöfe, und über dieselbigen,etliche Patriarchen, nämlich zu Rom, zu Antiochia und Alexandria.
Diese Ordnung, so fern die, so der Kirche verstehen, ihrbefohlenes Amt ausrichten, sind gut und nützlich, die Einigkeitderselben zu erhalten, d. i., Eoncilien zu versammeln, rechte Kir-chengerichte zu halten von der Lehre, gemeine öffentliche Lasterzu strafen, als Wucher und anderes Aergerniß, Unrechte Gesetzezu bessern, die, so öffentlich Aergerniß anrichten, zu strafen.
Aber solche Prälaten sollen ihres Berufs warten, GottesWort predigen, Aufsehen haben auf die Lehre und Leben in ih-ren Kirchen, Jrrthümer und öffentliche Laster strafen, rechtes Kir-chengericht halten. Denn solcke Bischöfe, so rechte Lehre verfol-gen, können wir nicht für Bischöfe halten, oder solche Gewaltcinräumen, wie St. Paulus Gal. 1 lehret.
Es haben aber die Bischöfe in ihrem Kirchenregiment dieseGewalt, daß sie mögen truilitionc:« oder äußerliche Satzungenmachen, auf daß es allenthalben in der Kirche sein und ordent-lich zugehe; als von bestimmten Feiertagen, damit das Volk wisse,zu welcher Zeit man sollte zusammen kommen. Item, daß mannüchtern in der Kirche zusammen komme w. Doch so ferne, daßsolche tr.-»litivn<!8 nicht für Gottesdienst gehalten werden, d. i.,für verdienstliches und gutes Werk, welches ohne Mittel dazu