auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 rc. HZ
gen. Derhalben lehren wir die Regel St. Pauli: ein Jedersoll sich selbst zuvor prüfen, und also von diesem Brote essen.
Weiter auch, wie Jrenäus spricht: daß dieß Sacrament werdeaus zwei Dingen, aus einem irdischen und einem himmlischen,und St. Paulus spricht: das Brot, das wir brechen, ist Aus-theilung des Leibes Christi. Also lehren wir auch, daß mit demconsecrirten Brote der Leib Christi den Nießenden gegeben wer-de, und sagen nicht, daß da werde ^innssnbstanti-ltio, oder Ver-tilgung der Substanz des Brotes, und folgen hierin gewissen undklaren Zeugnissen vieler heiligen Väter.
e.
Im Artikel von der Buße, im andern Paragraph, dadiese Worte stehen.
Derhalben sollen gebeichtet werden, vornehmlich die Todsün-den, deren sich Einer bewußt, und von welchen das Gewissen Zwei-fel hat, oder geängstigt wird. Von diesem Punkte ist dieses un-sere Antwort.
Man soll in den Kirchen erhalten den Dienst der Privat-absolution, welche ist eine Stimme des Evangeliums, lautend durchden Diener, welche Jedem insonderheit Vergebung zueignet undapplicirt. Diese Wohlthat ist gottesfürchtigen und blöden Ge-wissen sehr angenehm, welche durch diese Stimme gestartet wer-den, daß sie schließen, daß das Evangelium nicht allein Anderninsgemein, sondern auch Jedem insonderheit Vergebung verheiße,und Jedem diese Verheißung appliciren wolle. Diese Stärkungist heilsam den Gottesfürchtigen, erschrockenen Gewissen.
Doch ist nöthig dabei, in der Kirche auch die Lehre zu er-halten, daß die Erzählung der Sünden nicht geboten sei in gött-lichen Rechten, sei auch nicht von Nöthen, und daß die Sündeohne die Erzählung vergeben werde, denen so Reue haben, undsich mit Glauben aufrichten.
Wie auch Prosper bezeuget: welche ihre heimlichen Sün-den, so nicht gebeichtet oder sonst offenbar sind, nicht beichten undnicht ändern wollen, die werden von Gott, der sie wohl weiß,gestraft, so sie aber selbst über sich Richter werden, und ihreSünde selbst willig mit rechtem Ernst strafen, werden sie ewigerStrafe damit entrinnen, und mit Thränen aus rechter Reue, diehöllischen Flammen löschen. Dieß sind die Worte Pcosperi.