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2. Nachtrag (1829)
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den Verbindlichkeiten ergriffene Massregel ist wahr-scheinlich eine Nachahmung des in England vondem Finanzminister Vansittart eingeführten son-derbaren Verfahrens rücksichtlich der Pensionen ,welches genugsam bekannt und gerügt wordenist.

Nach N°. 4 und 5 besitzt das Institutan ausgestellter Schuld . . . / 246,369,000:

und an unausgeloseten Kansbil-letten .. 98,231,000:

was sehr von der Angabe des Finanzministers ab-weicht , wonach, wie p. 99 und 100 angeführt,,125 Millionen ausgestellte Schuld mit den dazugehörenden Kansbilletten, und/ 90,278,800 ausgestellte Schuld und Kansbilletteeingekauft seyn sollen. . Erstere Angabe ver-stösst durch das Missverhältniss der ausgestelltenSchuld zu den Kansbilletten sehr gegen die Wahr-scheinlichkeit. Auffallend ist es, dass das volleNennkapital in der Kolonne der Activ-Kapitalienverzeichnet wird. Dieses dürfte sich nicht wohlanders erklären lassen, als dass man die Unzu-friedenheit über das in der Hauptsache beobach-tete Geheimniss durch die Darstellung grosser Zah-len-Massen zu stillen suchte.

Die Posten 7, 11, 12,1 5 , i 4 , i 5 stellen ein Kapitalvon/7,736,321:97!mit/ 348 ,522:i 4 Zinsen dar, wel-ches von dem Amortissement-Syndikat zu verschie-denen gemeinnützigen Zwecken vorgeschossen wordenist. Schwerlich dürften solche Vorschüsse dem Wir-kungskreise eines Institutes angemessen seyn, wel-

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