und gefahrloser und entspricht daher solchen Ländern, die nochwenig Capital haben und dasselbe besser für ihre Stoffarbeüenverwenden können. Dagegen ist der Absatz der Erzeugnisse imPassivhandcl unsicherer, wahrend es im Activhandcl leichter ist,neue Absatzwege aufzusuchcn und neue Verbindungen anzu-knüpfcn. Der letztere eignet sich daher mehr für reiche Lander.Da er vorzüglich durch Wasscrverscndung ausgedehnt werdenkann, so hängt sein Gedeihen zugleich von dem Zustande derSchifffahrt eines Landes, und dadurch mittelbar von der Gelegen-heit, Bauholz wohlfeil zu erlangen und von dem Grade derSchifffahrtskunst ab.
(») Bisweilen versteht man unter Activhandcl denjenigen, welchereine Forderung an das Ausland begründet (Ausfuhrhandel), un-ter Passivhandcl den, aus welchem ein Land an andere schuldigwird (Einfuhrhandel). Diese ältere Bedeutung beider Ausdrückeist unfruchtbar, weil Aus- und Einfuhr immer miteinander verbun-den sein müssen.
Z. 416.
Die Begriffe von Activ- und Passiv Handel beziehen sichnur auf den Fall, wenn ein Volk dem Aus- und Einfuhrhandclviel mehr Capitalc und Kräfte widmet, als das andere, sic fallenalso ganz hinweg, wenn die Aus- und Einfuhr von jedem derbeiden in Verkehr stehenden Völker wetteifernd besorgt wird, wo-bei dann das Mitwerben der beiderseitigen Kauflcutc den Abneh-mern und Verkäufern desto günstigere Bedingungen verschafft («),und jedes Volk nur einen Thcildcs erforderlichen Handelscapitalcsaufzuwcndcn braucht. Zn jedem Falle bleiben aber die dazu be-stimmten Summen länger im Umlaufe, weil wegen der weitenEntfernung jedes Geschäft mehr Zeit erfordert (S). Dafür kannauch dem Unternehmer ein größerer Gewinn zu Thcil werden,indem der große Umfang und die Gefahren der Unternehmungen,sowie die dazu nölhigcn Kenntnisse und Verbindungen das Mit-werbcn cinengen (c). Dieß tritt vorzüglich bei neu cröffnetenHandelsgeschäften öfters ein, doch scheint dabei der Gewinn grö-ßer, als er wirklich ist, weil man auf die Gefahren des Mißlin-gens Rücksicht nehmen und deßhalb eine entsprechende Vergü-tung unter die Kosten aufnchmen muß, Z. 839. Die Erzeuger