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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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kchrcs manche Gelegenheiten zum vorthcilhaften Betriebe einzel-ner Gewerbe nicht gehörig benutzt werden.

(,,) ?t. Smith, II, >50. — Die Jrrthümer des Handelssystems ver-leiteten früherhin zur Geringschätzung des inner» Handels, weiler die Geldmenge des Landes nicht vermedrt. Man kann den Be-lauf dieses Zweiges statistisch nicht so leicht schätzen, als den desin wenigere größere Eanäle zusammengedrängten auswärtigenHandels. Nimmt man indeß den weiteren Begriff des Handelsan, so daß auch der Absatz der Erzeuger an die Verzehrer mit inihn fällt (Z. 99), so ist offenbar der größere Theil aller in einemLande verzehrten Erzeugnisse desselben Gegenstand dieses inne-ren Güterverkchres. Der innere Verkehr auf den Flüssen undCanälen von Rußland, mit Ausschluß der zur Ausfuhr bestimm-ten Waaren, umfaßte im I. >837 eine angekommene Gütermassevon 612 Mill. Rub., Berghaus, Annal. Febr. >839. — Auchder innere Handel zeigt bisweilen überraschend schnelle Fortschritte.Am Hudsoncanal im Staate Newyork ist die Stadt Lockport aneiner Stelle entstanden, wo >821 erst einige Bauernhäuser stan-den. 1825 hatte sie schon 600 Häuser, 2 Kirchen, 1 Postamt. Reisedes Herz. Bernhard von Weimar, I, 128.

Z. 410.

Das Capital des Kaufmanns ist größtenthcils umlaufend,indem cs zur Anschaffung der fertigen Waaren und zur Bewir-kung des Fortschaffens dient, und sein Umlauf erfolgt im Bin-nenhandel schneller, als im auswärtigen, weil die Versendung undBezahlung in kürzerer Zeit bewirkt werden kann. Eine Summewird leicht in einem Jahre zweimal oder noch öfter im inländi-schen Verkehre umgesetzt und dadurch zugleich der ganze Bedarfvon kaufmännischem Capitale verringert. Das stehende Capital,welches der Handel erheischt, ist jedoch nicht allein im Vermögendes Kaufmanns enthalten, sondern begreift auch die beweglichenVerscndungsmittel (Fuhrwerke, Schiffe), welche den Hülfspcr-sonen, und die unbeweglichen (Niederlagen, Krahnen, Waagen,Landstraßen, Canäle, Brücken, Eisenbahnen), welche dem Staate,den Gemeinden oder Gesellschaften gehören (Z. 127). Schonhieraus erhellt, daß das Gedeihen des Handels mehr als dasEmporkommen der Stoffarbeitcn von öffentlichen Einrichtungenabhängig ist.

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Der Gewinn, den der inländische Handel den Unternehmern