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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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3. Abthe >' l u n g.

Die Landwirthschaft.

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1. Hauptstück.

Die Landwirtschaft inr Allgemeinen betrachtet.

8 . 358 .

Die Landwirthschaft besteht in einer selchen Gewinnung vonPflanzen und Thiercn, welche mit der Sorge verbunden ist, dieErzeugung dieser Naturkörper in gewünschter Güte und Mengezu befördern, §. 97. Pflanzenbau (Landbau) und Thier-zucht sind die beiden Hauptzweige der Landwirthschaft, die wie-der in viele Unterabtheilungen zerfallen, als Feldbau, Garten-,Neb-, Waldbau, Pferde-, Schaaf-, Bienenzucht, Teichfischerei u.dgl.Manche dieser einzelnen Zweige, z. B. die Forstwirthschast, kön-nen abgesondert betrieben werden, andere stehen in Zusammen-hang miteinander und namentlich kommen der Feldbau und dieZucht der größeren Hausthiere (Viehzucht) gewöhnlich mit-einander verbunden vor, weil einerseits zur Ernährung derThiere ein Vorrath von Pflanzenstoffen erforderlich ist, anderer-seits aber der Landbau der thierischen Arbeitskräfte und Düng-stoffe bedarf («). Diese Verbindung wird oft Landwirthschaftim engeren Sinne des Wortes genannt.

(«) Bienen, Seidenraupen u. dgl. gehören nicht zum Viehe, sind aberdoch Gegenstände der Thierzucht und die Zucht der Seidenraupenist ebenfalls an den Anbau des Maulbeerbaumes gebunden.

8- 359.

Die Viehzucht kann nur da für sich allein bestehen, wo dieHausthiere das ganze Jahr hindurch zureichende Nahrung aufder Weide finden. In kalten Ländern ist ein Vorrath von Wintcr-futtcr nöthig, der dem Boden abgewonnen werden muß («).In einem fruchtbaren Lande liegt die Aufforderung zum Pflan-zenbaus nahe, indcß wird die Abneigung vor dieser mühsameren