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(tt) Sismoixli, kllmles, I, !>.
(ä) Jedem Bürger muß die Verwendungsart seines Einkommens freistehen; die Betrachtung dessen, was volkswirthschaftlich nützt undschadet, kann in diesem Falle auf die MaaßregelN der Volkswirth-schaftspflege wenig Einfluß haben, aber sie ist schon dazu dienlich,um die Neichen über ihre Pflichten gegen die bürgerliche Gesell-schaft aufzuklären»
§. 337 .
Untersucht man, wie das Einkommen der verschiedenen Volks-classcn auf den Absatz des jährlichen Gütcrerzeugnisses in einemLande wirkt, so ist es einleuchtend, daß die Arbeiter und Unter-nehmer mit ihren Einkünften nicht das ganze Erzeugniß zu er-kaufen vermögen, weil dieses nach Bestreitung des Lohnes undGcwerbsverdicnstcs noch eine Rente für die Capital- und Grund-cigcnthl'imcr übrig läßt. Damit also die Gewerbe hinreichendenAbsatz zur Fortsetzung der Production erhalten, muß das reineEinkommen gleichfalls zu Einkäufen verwendet werden, woranes auch nicht fehlt, weil die Empfänger desselben, vorzüglich dieGrundcigncr und Capitalistcn nicht unterlassen, von ihren Ren-ten irgend einen Gebrauch zu ihrem Vorthcile zu machen.
§. 338 .
Wird nun das größtcntheils aus Grund- und CapitalreNtebestehende reine Einkommen 1) als Capital angelegt, so wen-den damit Lebensmittel, Stoffe, Werkzeuge, Mascbicnen undGebäude angcschafft, die das rohe Einkommen von Jahr zu Jahrvergrößern. Wenn wir uns den Fall denken, daß die Capitalistcnund Grundeigner auf jede entbehrliche unproductive Verzehrungverzichteten, selbst arbeiteten und ihr ganzes reines Einkommenauf die eben 'beschriebene Weise anlegten, so würden in einemsolchen Lande nur diejenigen Gegenstände begehrt sein, welchezu distn Unterhalte der Arbeiter und zur Betreibung der nöthig-sten Gewerbe erforderlich wären, ein großer Theil der Produk-tionszweige, die man in reichen Ländern findet, würde aus Man-gel an Nachfrage nicht aufkomnren können, das Gcwcrbewcscnnähme eine sehr einseitige Richtung an, es gäbe keine andern
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