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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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zu einem Curse von 350 berechnet, 185 Will. fl. ausmacht; es muß-ten also, wenn sich sonst nichts geändert hätte, noch 65—115Mill. fl. Münze vorhanden sein, koken, kvmi>vn,I. ok tlnunee,S. 67.

§.316.

Dic heutige österreichische N atio n a l b a n k, eine aufActien gegründete Privatanstalt, wurde 1816 auf 25 Jahre er-richtet und >811 auf weitere 25 Jahre bestätigt (,,). Die Ein-lage für eine Actie bestand aus 100 fl. baar und 1000 fl. inEinlösungsscheinen, wofür dic Bank non der Regierung Schuld-briefe zu 2'/2 Proc. verzinslich erhielt, wcßhalb dieser Theil desStanunvcrmögens nicht zur Einlösung der Scheine benutzt wer-den konnte (-). Die Zahl der Actien kam auf 50 621. DieScheine lauten auf 5, 10, 25, 50, 100, 500 und 1000 fl. undwerden in den Staatskassen angenommen. Die Bank, welchedas ausschließliche Vorrecht im österreichischen Staate besitzt, No-ten auszugcbcn, hat fortwährend vollkommenes Vertrauen ge-nossen, keine Erschütterung erlitten und ihre Scheine sind stetsin Pari geblieben. In 12 Provincialstädtcn befinden sich Vcr-wccbslungs- und Einlösungscassen, jedoch ohne andere Bankge-schäfte (n). Dic von der Bank für dic Regierung besorgte Ein-ziehung des älteren Papiergeldes (Einlösungsscheine) ist größten-thcils beendet (-/). Dic Bankgeschäfte sind:

1) Discontircn von Wechseln, welche auf Wien gestellt unddaselbst zahlbar sind. Der Disconto steht seit 1833 fortdauerndauf 4 Proccnt (e).

2) Umschreiben in offenen Rechnungen (Girogeschäft) biszum Betrage der in Bankschcincn oder Silbermünze übergebenenSummen </).

3) Verwahrung hinterlegter Gegenstände, als Barren undGerüche aus Gold und Silber, Münzen, Staalspapiere undPrivaturkundcn, gegen eine Gebühr (</).

4) Darleihen auf rohe, geprägte oder verarbeitete edle Me-talle, Staatspapicrc, Bankacticn (/«).

5) Besorgung von Zahlungen durch Anweisung auf die Fi-

lialcasscn (r). ,