Druckschrift 
Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
Seite
390
Einzelbild herunterladen
 

3NN

Privatgesellschaften gestiftet worden, die sich zur Einlösung ihrerScheine verpflichteten, wcßhalb diese eine Art von cinlöSlicheinPapiergelde bilden. Die zur Einlösung erforderliche Münzmcngewird von den Theilnchmcrn der Bank zusammengcschosscn, undzwar geschieht dicß der Bequemlichkeit willen so, daß man dieganze Summe in eine Anzahl gleich großer Einlagen thcilt undfür jede derselben dem, der sic hergicbt, eine Actic (Anthcil-schcin) einhändigt. Die Theilnehmer heißen deßhalb auch Actio-närc (a). Es ist im Wesen der Sacke gegründet, daß bei derVerwaltung der Acticnbankcn der Gewinn der Theilhaber alsHauptzweck angesehen wird.

(«) Das Wort Bank hat eine ziemlich unbestimmte Bedeutung. Manversteht darunter gewöhnlich eine Anstalt, welche im Großen, ausRechnung einer Gesellschaft oder des Staates, jene Verrichtungenbetreibt, die sonst den Wirkungskreis einzelner Bankhäuser bilden,§. 2112 n. Der Betrieb von Stoffarbciten und eigentlichen Handels-untcrnehmungen (etwa den Handel mit Münzmetallen, Münzenund Creditpapieren, ausgenommen), sowie von Versicherungen(See-, Feuer-, Lebens-) ist gewöhnlich ausgeschlossen, es bleibenalso hauptsächlich solche Geschäfte übrig, welche nur den Umlaufgrößerer Geldsumme» bezwecken, also die Bewegung der Capitaledurch Borgen und Leihen, das Discontiren von Wechseln, das Be-sorgen von Zahlungen, Eincassircn, Annchmen von baaren Lorrä-then u. dgl. Nach der Beschaffenheit ihrer Verrichtungen sind meh-rere Arten solcher Banken zu unterscheiden. Man kann den reinenUmschreibebanken (K. 283 ff.), welche gar keine einträglichen Unter-nehmungen verfolgen und sich lediglich auf das Gutschreiben der hin-terlegten Metallvorräthe beschränken,die Banke nm ^Geschäfts-betrieb entgegensetzen. Diese lassen sich wieder in mehrere Abthei-lungen bringen, theils nach der Art ihrer Unternehmungen, theilsnach der Art, die dazu dienlichen Mittel aufzubringcn, welchesdurch die Einlagen der Theilnehmer, oder durch verzinsliches Bor-gen, durch unverzinsliches Hinterlegen, oder durch Ausgeben voneinlöslichen Scheinen geschehen kann. So erkennt man die Stelle,welche die Zettelbankcn unter den verschiedenen möglichen Anstal-ten dieser Gattung einnehmen. Wie es Leihbanken ohne alle Ick-ten giebt, z. B. die Leihanstalt von S. Carlos zu Madrid (1782errichtet) und viele englische, so giebt es auch solche, die nur einenTheil ihrer Geschäfte mit Scheinen, den andern aber mit Münzebetreiben. Sticht zu billigen ist es, wenn man auch Assccuranzan-stalten, z. B. die zu Arnstadt, Banken nennen will.

(L) Büsch, a. Abhandlung (§. 28b). — Hufeland, II, >30. —Storch, II, 1112. — Mac-Cu Noch, Handb. I, 61. — t'. IV. Oil -Kurt, Abu Instor)- nnck prlnclpcks ot vaiileinx. 0. 1831. —(Ion>1)--IInz> uet, 'I'rnltö >Ios kninpies, >>. 1811, s. Fix in Rauund Haussen, Archiv,St.F. 1,123. — I.on>1o»io in Oiornnle ,1olInstitut» I.nmknnln, VIII. Bd. — Nie buhr in Rau u. Haussen,Archiv, N. F. V, 113.