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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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389
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wenn cs ganz aus Papier besteht, aber einem solchen, welches derGeldmenge, auf die es lautet, im Preise gleich steht" (Grundgcs.S. 396, II, 212 fr.) hat lebhaften Widerspruch gefunden, z. B.von 8isi»o»di, icouv. prine., II, 106 (der Vers. erinnert andie papiernen Kanonen der Chinesen, die ebenfalls, wie das Pa-piergeld, bis zur Stunde der Gefahr gute Dienste leisten) undk-inilb, S^st. II, 137. — Jndeß bemerkt Ricardo selbst un-mittelbar vor jener Stelle, daß die Befugniß zur unbeschränktenAusgebung von Papiergeld stets mißbraucht worden sei und daßcs kein besseres Beschränkungs- oder Aufsichtsmittcl gebe, als dieVerpflichtung zum Einlösen. — Der Vorschlag von 61>!lti(l)o8crisos lliiaiiciöves et dv In rökormo du Kolonie monotaire, Ilrnx.1839) geht dahin, ein solches Papiergeld (mommie de papior imGegensätze von papier-inoimaio) zu machen, welches nicht gegenMetallgeld cinlöslich, sondern welches selbst Prcismaaß und Üm-tauschmittel sei und zu dessen Annahme die Bürger dadurch ge-nöthigt würden, daß dasselbe neben der Scheidemünze allein imUmlaufe wäre und durchaus nur in einer gewissen Menge aus-gegeben würde. Die Regierung soll dasselbe in einem gleichförmi-gen Preise gegen die Münzmetalle erhalten, indem sie, sobald eineVeränderung desselben bemerklich wird, sogleich je nach den Um-ständen Gold und Silber aufkauft oder zum Verkaufe auf denMarkt bringt. Hieraus erhellt, daß Chitti's papicrnes Geld sichzwar nicht an Münze, wohl aber an die Münzmetalle anlehnenwürde. Vgl. v. Mo HI in Rau, Archiv, V, 91. U onllnnio in 6ior-nalo doll' Instit. Uomkaräo, II, 293.

(e) Wenn nämlich das Papiergeld wegen der wieder cintrctendcn Ein-löslichkeit im Preise steigt, so werden alle jene nachthciligen Wir-kungen wahrgcnommen, die eine Geldverringerung nach sich zu zie-hen pflegt, Z. 271. Ein deutliches Beispiel hievon hat Großbri-tanien seit 1821 gegeben. S. Sloroll in den Llvm. de I'aond. dosSciences da St.-I'ölersb. VI. 8vr. 8o. polit. I, 21. (1830.)

L. Banknoten insbesondere,

Z. 304.

Eine Anstalt, bei welcher Papiergeld zur Betreibung ein-träglicher Unternehmungen ausgcgcben wird, heißt Zettel- oderNotenbank («), und die von ihr in Umlauf gebrachten Papierewerden B a n k sch e i n e, W a n k z e t t e l, Ba n k n o te n (Iiillotseie d., notvs) genannt (S). Eine Zcttelbank kann in Hinsichtauf die von ihr unternommenen Geschäfte einer Bank, welchekeine Scheine auf Sicht ausstcllt, ganz ähnlich sein, dieses Unter-scheidungsmerkmal ist aber von großer Wichtigkeit und erforderteine besondere Betrachtung der Zcttclbanken. Mehrere solcherBanken sind von Regierungen angelegt, die meisten aber durch