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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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265), entzieht dem Umlaufe eine beträchtliche Geldmenge, zu-mal da man insgemein einen größeren Borrath liegen laßt, alscs eigentlich nöthig wäre. Wenn sich viele Begüterte mit einemBankhaus- (») in Verbindung setzen, ihm ihre eingehendenGelder znwciscn und ihre Zahlungen auf Anweisungen von ihmleisten lassen, so gewahrt dicß für sic vicleBcgucmlichkcit und Si-cherheit (/,), das Bankhaus aber braucht weit weniger Geld inder Kusse zu halten, als die sammtlichen mit ihm in Verbindungstehenden Personen sonst aufbcwahren müßten. Es kann alsoeinen Theil der ihm anvcrtrauten Gelder auf eine einträglicheWeise anwcndcn und sic hiedurch dem Umlaufe zurückgeben, auchsogar denen, die ihm Summen einige Zeit lang überlassen, einenZins bezahlen. Statt einzelner, von einem oder wenigen Men-schen unternommener Bankhäuser gicbt es auch größere, durchVerbindung mehrerer Kapitalisten gegründete Anstalten gleicherBestimmung, welche außer jener Beschleunigung des Geldum-laufs der Bolkswirthschaft dadurch bedeutende Dienste leisten,daß sie Kapitale an sich ziehen, die sonst die Eigenthümcr nichtgut anzulegen wüßten oder die aus irgend einer Ursache müssigliegen, daß sie die productiven Gewerbe mit Vorschüssen unter-stützen und also zwischen Capitalsuchcnden und Kapitalbesitzerneine Vermittlung übernehmen. Solche Leih banken könnenzugleich Umschreibe- (Giro-) Geschäfte betreiben, §. 285.— (c).

(a) Den Unternehmer eines solchen Bankgeschäfts nennt man Bank-Herr, banguier, banller. Die Verrichtungen der Bankherrcn sindverschiedener Art» Sie begreifen z. B. die Besorgung von Zahlun-gen an andere Orte durch Wechsel oder Anweisungen, die Zustande-bringung von Anleihen für Regierungen oder Privaten von gro-ßem Grundbesitz, die Anschaffung von Münzmetallen, die Annahmedargcliehencr Summen von Capitalisten und das Wiederausleihenum etwas höhere Zinsen, namentlich die Unterstützung von sicherenGewerbslcuten durch Vorschüsse u. dgl. Da jedes Land nur wenigeWechselplätze hat, so bedarf der Kaufmann oder Fabrikant an an-deren Orten eines Bankherrn, um Wechsel anzukaufen oder aus-zustellen u. dgl. — Vgl. Mac-Culloch, Handb. I, 61.

(d) Man wird der Gefahr des Diebstahls überhobcn, auch besorgt derBankherr die Einziehung der Wechsel, bei welcher der nicht ganzKundige leicht in Schaden geräth.

(e) lieber die Nützlichkeit solcher Banken s. Niekuhr in Rau undHanssen, Archiv. N. Folge, V, >13. — Sie können zwar nicht