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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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rechnen, so daß Jeder seine Schuldner anweiset, nicht ihm seihst,sondern seinen Gläubigern Zahlung zu leisten und nur sovielbaar bezahlt oder empfängt, als der Unterschied seiner sämmt-lichen Schulden und Forderungen beträgt («). Dieß Uebcr-weiscn, Scontircn, ist darum von beschränkter Wirkung, weilcs persönliche Zusammenkunft erfordert, und hat dcßhalb in gro-ßen Städten die bcträcbtlichstc Ausdehnung (S).

(«) Es seien vier Menschen -r, N, 6, I) in Geschäftsverbindungen; esschulde

.4 an n >500 fl. 6 an -r 2800 fl.

an v 400» „ an v 6400 „

N an 6 6200 „ v an I! S00» „

Die sämmtlichen Forderungen machen 26 900 fl. Da in diesem Fallezusammen 5500 fl. schuldig ist und dagegen 2800 fl. zu fordernhat, so weiset er den 0 an, seine Schuld von 2800 fl. an den vzu bezahlen, und zahlt noch 2700 fl. an diesen und den 0 heraus,wodurch er frei wird. 0 hat außer der Schuld des noch weitere6000 fl. einzunehmen und 6200 fl. zu entrichten, er beauftragt da-her den v, die schuldigen 6000 fl. an den 6 zu entrichten und giebtdiesem noch 1200 fl. heraus. Dieser compcnsirt nun mit 0 und hatdemzufolge noch 4200 fl. an ihn zu geben. Die Zahlungen betra-gen zusammen nur 8100 fl., oder 3! Proc. der Summe der For-derungen, wobei noch dazu 14 von seiner Einnahme die 1200 fl.sogleich wieder an 0 geben und dieser sie nochmals zur Befriedi-gung von II anwenden kann, also diese Geldstücke dreimal umlau-fen; der Geldbedarf ist daher eigentlich nur 5700 fl. oder unge-fähr 22 Proc. obiger Summe.

(l>) Die großen Messen geben hiezu gute Gelegenheit; in Lyon ehedemalle Vierteljahre. In London wird dieß Verfahren täglich angc-wcndet, indem jeder Bankherr einen Geholfen an einen Versamm-lungsort (im clearin>;-I>nuse ) schickt, wo die auf die Banquicrsvon den Kaufleuten, Capitalisten, Fabrikanten ic. ausgestellten Zah-lungsanweisungen gegen einander ausgcwechselt werden. Rn ge-wöhnliche» Tagen rechnet man 4—6 Mill. L. St. abgemachter Zah-lungen, an solchen Tagen aber, wo die Geschäfte in Staatspapic-ren vollzogen werden, steigt die Summe oft auf 20—30 Mill. undselten sind mehr als 200 000 L. St. zur baare» Ausgleichung nö-thig. 4 ?>i»ce 8i»itü, 8c. ol mono)-, S. 62. — 4 Iio »>. 8 »>it>>,IN'inciylos, S. 177. — 8enior, 3 l.octurvs on tim transmissicwot' yrocious Metals, 2. Ausg. S. 22.

IV. Bankhäuser, Leihbanken.

§. 292 n.

Die Gewohnheit der meisten Menschen, stets eine Geldsummefür unvorhergesehene Ausgaben in Bereitschaft zu halten (K.