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selzins, oseompto, und das Einkäufen von Wechseln vor derL'crfallzcit mit diesem Abzüge discontircn, scontiren (u).
(a) In England sollen stets für ungefähr IliO Will. L. St. Wechselund Anweisungen (privato bills) umlaufen, üonos, Distrib. okrveaNI,, S. 271, nach neueren Schätzungen auf den Grund desWechselstempcls, und unter der Annahme der erfahrungsmäßigcnmittleren Berfallzeit von Jahr, im D. von 1835—38 127 Mül.L. St., s. Ltbonmum, 26. Sept. 1840. Der Nutzen der Wechselmußte in früheren Jahrhunderten noch stärker empfunden werden,als jetzt, weil die Münzsendungen wegen der schlechten Straßenkostbarer und wegen der häufigen Bcraubungcn gefährlicher wa-ren. Um die räuberischen Völker nicht fürchten zu müssen, durchderen Sitze der Weg nach Kaschmir geht, pflegen persische Kauf-lcute, die dort Shawls einkaufcn wollen, sich in Kabul mit Wech-seln zu versehen, indische setzen ihr mitgebrachtes Geld in Anbar-sar in Wechsel um. Bcrghaus, Annal. V, 528. Kabul hat Wech-selverkehr mit Kalkutta und Astrachan; aber selbst der Besitz einesWcchselbricfcs wird von den Reisenden verheimlicht, aus Besorg-niß vor Räubern. Burnes, Reise, I, >73. — Anweisungen sindschon im Altcrthume bekannt gewesen, das Wechselrecht aber ent-stand im Mittelalter, zuerst auf Messen. — Uebcr den Ursprungder Wechsel s. Fischer, Gesch. des deutschen Handels, I, 287. —Storch, II, 65. — Mieterin aier, Grunds, d. Private., II, Z. 226.— Hüllmann, Städtcwescn, S. -142. — Schiebe, Die Lehreder Wechselbricfe, 2. Ausg. 1834. S. I — >6.
(-) Dieß ist der Fall: 1) wenn sie auf eine Anzahl von Tagen, Wo-chen oder Monaten nach der Ausstellungszeit (üaeo) gestellt sind;2) wo die mit der Benennung uso, usunee bczeichncte Zahlungs-frist, welche Herkommen oder Gesetz an jedem Handelsplätze bestim-men, in einer Zahl von Tagen nach der Ausstellung besteht. Dießist Regel, doch giebt cs Ausnahmen, wo der nso eine gewisse Zeitnach der Präsentation anzeigt, z. B. in Hamburg bei deutschenWechseln.
(a) Dieß Geschäft ist eine beliebte Art, Capitale in Geldform einträg-lich anzuwenden. Wirthschaftlich betrachtet hat es mit dem Dar-leihen große Achnlichkcit, von rechtlicher Seite weicht cs sehr da-von ab, indem cs in dem Kaufe einer eine Forderung an einen Drit-ten aussprechcndcn Urkunde besteht. Der Disconto folgt im All-gemeinen dem Stande des Zinsfußes, steht indeß meistens etwasniedriger, weil man den Vortheil einer, baldigen sicheren Rückzah-lung schätzt, und manche Summen, statt müßig zu liegen, auf kurzeZeit zum Discontircn verwendet werden. Uebrigcns hat man beimDiscontircn zwei kleine Vortheile: l) das Jahr wird nur zu 360Lagen gerechnet, 2) man zieht den Disconto gleich beim Wcchsel-kaufe ab und muß ihn folglich als den Zins der kleinern wirklichbezahlten Summe ansehen. Wer z. B. bei einem Discontosatze von4 Procent jährlich für eine Frist von 1 fl, Monaten '/^ Procentabzieht und also einen Wechsel auf 100 fl. mit 88 fl. bezahlt,bezieht eigentlich für eine Auslage von 88 ^ fl- schd» fl, fl. Zins,statt für 100, also jährlich 4,°^> Proc.
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Die Wechsel haben wie die Wanren einen Preis und zwar