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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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gcn für Waarenkäufe von 200 fl. und darüber mußten durch dieBank bewirkt werden; die Gebühr beim Umschreiben betrug 3 kr.von 100 fl. (bei Juden 6 kr.). Nur bestimmte grobe Sorten wur-den angenommen und konnten beliebig hcrausgczogen werden. DasGirogeschäft hat in neuerer Zeit aufgehört und es ist nur nochein Banquicrgeschäft auf öffentliche Rechnung geblieben.' EinesHochedeln und Hochweisen Raths ... Banco- und Wechselordnung,Nürnb. 1722. 4. (enthält die neueste Revision der Statuten von1721). — Roth, Gesch. des nürnb. Handels, IV, — Rau zuStorch, III, 464.

Rotterdam. Die Bank wurde 1635 nach dem Vorbilde deramsterdamer gegründet, erlangte aber keine besondere Wichtigkeit.Eine Revision der Statuten geschah 1660. In neuester Zeit sankihre Wirksamkeit mehr und mehr, und ohne förmliche Aufhebungscheint sie >812 erloschen zu sein. Mecs a. a. O. S. 207—22.

Auch die in Berlin 176S errichtete Bank hatte sonst einGirogeschäft und rechnete in Pfunden, deren 100 gleich 131 rthlr.Courant oder 4 gleich l Friedrichsd'or waren. Das Herausziehcnstand nur denen frei, welche Summen selbst eingelegt hatten, nichtdenen, welchen sie übertragen wurden. Reglement von 1766, Art.1—6, 12—26, in Bergius, Samml. deutscher Landesgesetzc, VI,289 ff.

(</) Dahin gehört das Abliefern eingehender Summen bei Bankhäusernoder anderen Banken, deren manche ebenfalls ein Umschreibe-(Giro-) Geschäft haben.

II. Anwcisnttge» »nd Wechsel.

8 . 286 .

Die Anweisungen (Assignationen) enthalten denAuftrag des Einen an den Anderen, einem Dritten eine gewisseGeldsumme auSzubczahlen. Wechsel (Wechsels'riefe) sindeine Art von Anweisungen, an einem anderen Orte zahlbar, ineiner bestimmten Form abgcfaßt, durch besondere an diese ge-knüpfte rechtliche Folgen ausgezeichnet (rr). Ist die Zahlfähig-keit der Beauftragten keinem Zweifel unterworfen und seineBereitwilligkeit zur Zahlung zu vermuthen, auch für den entge-gengesetzten Fall der Ersatz durch den Auftraggeber für sicher zuerachten, so kann die Anweisung oder der wegen des strengenWcchselrechtcs mehr Sicherheit gewahrende Wechsel sehr bcgucmstatt der baarcn Summe dazu dienen, an den Wohnort des Be-auftragten oder auch in eine dritte Stadt gesendet zu werden,