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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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erkannt, wenn man die zu ihm gehörenden Theile untersucht undvon den fremdartigen scheidet. Diese.Betrachtung kann das reineVolkseinkommen erfassen,

1) wie cs durch den Ucderschuß der Production und Einfuhraus dem Auslande über die Kosten entsteht, oder

2) wie es sich unter die verschiedenen Volksclassen verthcilt.Da man cs in beiden Gesichtspuncten immer mit derselben

Größe zn thun hat, so ergeben sich hieraus zwei Methoden, dasreine Einkommen eines Volkes statistisch auszumittcln. Warendie bei der wirklichen Berechnung in einem gegebenen Falle zuGrunde gelegten statistischen Thatsachcn sammtlich genau er-forscht und daher hinreichend glaubwürdig, so müßte man aufbeiden Wegen zu gleichem Ergebnis; gelangen («). Solche Aus-mittlungen lassen sich übrigens nur in Beziehung auf Preisevornehmen, weil nur diese durchaus in Zahlen gefaßt und wegendes gemeinschaftlichen Maaßstabes zusammengerechnet werdenkönnen, was bei dem Gebrauchswerthe nicht der Fall ist, Z. 67.

(a) Vgl. Fulda, lieber National-Einkommen. Stuttg. 1805. Dess.Grundsätze der Kamcralwissenschaften, §. 243 ff. (Der Vers, rech-net, wie die Physiokraten, die durch Gewcrksarbeit bewirkte Werths-crhöhung nicht mit ein.) — v. Herzog, Staatswirthsch. BlätterIV. Heft. S. 25 ff. — Noch von keinem Volke ist eine zuverläs-sige Berechnung des reinen Einkommens vorhanden. Die Schwie-rigkeit liegt nicht blos darin, daß diese Größe aus einer ungeheuergroßen Menge von einzelnen Zahlcnangaben abgeleitet werdenmuß, deren vollständige Sammlung und kritische Untersuchung sehrmühsam ist, und bei denen immer viel von dem guten Willen oderder Einsicht der einzelnen Mitarbeiter abhängt, — sondern auchin dem Umstande, daß man sich erst über die Grundsätze der Be-rechnung verständigen muß. Welcher Weg einzuschlagen, welchePosten auszunehmcn und wcgzulasscn seien, dieß hat die Theorieder Statistik aus der Volkswirthschaftslehre zu folgern,und die allgemeinen Regeln hiezu sind in den folgenden §§. auf-gestellt. Der Gegenstand ist unter Anderm für dieBestcurung, welchenach richtigen Grundsätzen nur das reine Einkommen treffen darf,sehr wichtig, und die manchfaltigen Fehler, welche bei diesen Aus-mittlungen bisher begangen worden sind, machen eine solche Be-trachtung sehr nöthig.

§. 247.

Erste Art der Berechnung, Z. 246.

l) Es wird zuvörderst das rohe Einkommen zusammen ge-