vorthcilhaftcn dagegen von Mehreren verlassen werden. Indes;kommen hier nicht allein die Schwierigkeiten in der Veränderungdes Angebotes (§. 160) in Betracht, sondern es kann auch we-gen der Verschiedenheit der Gefahr und der Untcrhaltskosten desUnternehmers (Z. 239) keine allgemeine Gleichförmigkeit derGewerbsverdicnstc cintrctcn, also laßt sich nur annehmen, daßGewerbe, die gleiches Capital und gleiche Bemühung, Lebens-weise ic. des Unternehmers erfordern, auch ungefähr gleich vielabwcrfen («).
(a) In Großbritanien beträgt bei Ackerpachtungen der Gcwerbsverdienstsammt der Cavitalrente gegen 1«, selten 15 Procente des Kapita-les, bei Weidepachtungen wegen der Geschicklichkeit und der Wag-niß der Viehzüchter öfters 15 und mehr Procente. Sinclair,Grundgcs. des Ackerb., S. 69.
§. 242.
Steigt der Gewerbsverdiensi über den Kostenbetrag (Z. 239),so bezieht der Unternehmer ein reines Einkommen, den reinenGewerbsertrag oder Gewinn. Dieser ist bei gleichem Gradevon Geschicklichkeit und Eifer in größeren Unternehmungen einergewissen Art gewöhnlich größer, als in kleineren, weil sowohl dieUntcrhaltskosten der Unternehmer als verschiedene Gcwerbs-kosten, z. B. die Ausgaben für Gebäude und Maschienen, beider Erweiterung des Betriebes nicht in gleichem Verhält-nisse steigen («). Bei ganz großen Unternehmungen könntezwar wieder die Schwierigkeit der Aufsicht über viele Menschenoder überhaupt der guten Leitung des Ganzen den Vortheilschwachen, der aus jenen Umständen herrührt, wie dieß z. B. beigroßen Handelsgesellschaften und anderen auf Actien betriebenenUnternehmungen zu bemerken ist; aber hiervon abgesehen, kannman den kleineren und den größeren Unternehmer wie die Eigcn-thümer zweier Grundstücke von ungleicher Fruchtbarkeit betrach-ten (Z. 212) ; wird schon dem kleineren ein reiner Ertrag zuLhcil, so genießt der größere einen desto beträchtlicheren, s. Z.239 O).
(«) Biele kostbare Maschienen, z. B. Walzen zum Kattundruck, wer-den erst bei größerem Betriebe anwendbar, der Einkauf der er-forderlichen Stoffe läßt sich wirthschaftlichcr cinrichten, Mancheskann man selbst bereiten, wenn man es in ansehnlicher Quanti-