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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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vergrößerte. So sank in Rom der Zinsfuß, als August großeSummen aus Aegypten dahin brachte, und die Grundstücke stie-gen im Preise. Suetn», 41. Der Zins hob sich aber auchbald wieder, er war unter Liberins 6 Procent, wie früher. S.die Citatc bei Hu me a. a. O. — Ein ähnliches Vcrhältniß fin-det bei dem Disconto von Wechseln Statt, der zwar wie eine Zins-rente betrachtet werden kann, aber doch darum von dem augen-blicklichen Geldvorrathe einer Stadt abhängt, weil der Bedarf vonSummen zu diesem Behufe auf das schnellste befriediget werde»muß und oft wechselt (8. 288). — Fände der Geldzuwachs an-dere Verwendung, z. B. beim Ausleihen im Auslande, bei der Ver-arbeitung zu anderen Dingen, zur Befriedigung eines gleichzeiti-gen Geldbedürfnisses u. dgl., so träte zwar keine Erhöhung derWarenpreise, aber auch keine dauernde Erniedrigung des Zins-fußes ein, Hermann, Unters. S. 219.

4. Abtheilung.

Der Gewerbsverdienst.

§. 237.

Der gesummte oder rohe Gewcrbsertrag des Unternehmers(Z. 70) begreift sowohl die zur eigenen Verzehrung bestimmtenErzeugnisse, als den Erlös aus dem verkauften Theilc derselben.Von diesem Ertrage hat der Unternehmer denjenigen Personen,die ihm bei dem Gewerbe durch ihre Leistungen behülflich waren,ihre Anthcilc in der ausbcdungencn Größe abzulicfern; er hatnämlich Grund- und Capitalrcnte, Arbeitslohn zu entrichten,und den Einkaufspreis nebst den anderen Kosten der angeschaff-tcn Güter zu bezahlen, in so ferne nicht der eine oder andere die-ser Anthcile ihm selbst gebührt («). Was ihm nach Abzug allerdieser Ausgaben (Gewerbskosten) als Frucht seiner Unterneh-mung übrig bleibt, ist der Gewerbsverdienst, prolitcle I'vn-treprenour, nicht ganz angemessen (-) Gewerbs- oder Un-tcrnchmegewinn genannt, Z. 139 (c). Dieser ist der einzigeunter den vier Zweigen des Einkommens, bei welchem kein ver-tragsmäßiges Ausbcdingcn Vorkommen kann, sondern welcherunmittelbar von dem Erfolge der Unternehmungen und dem Be-trage der aufgcwendeten Gewerbskosten bestimmt wird. Wenn