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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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300
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ZOO

Gläubigern nicht volle Sicherheit für ihre Forderungen geben.Gute Rechtspflege und wohlgeordnetes Hypothckenwcfcn be-wirken, daß der Zinsfuß niedriger wird, und das Sinken desselbenseit dem Mittelalter ist zum Thcilc aus dieser Ursache zu erklä-ren (a). 2) Er muß auch in einem und demselben Lande undZeitpunctc bei den einzelnen Darleihen von ungleicher Größesein, und zwar a) am niedrigsten, wenn der Gläubiger sich durchverpfändete Grundstücke oder Faustpfänder völlig gesichert sicht,b) höher, wenn die Befriedigung des Gläubigers von dem Lebenund der Handlungsweise des Schuldners bedingt ist, v) amhöchsten, wenn der Gläubiger die Gefahr einer gewagten Unter-nehmung zu tragen hat, wie bei Bodmerei- und Grosavcntur-Schuldcn. ck) Lb Negierungen mehr oder weniger Zins bezahlenmüssen, als die einzelnen Bürger, dicß hängt von dem Gradedes Vertrauens ab, den ihre Festigkeit, der Umfang ihrer Hülfs-mittel und die an den Tag gelegte Pünctlichkeit in der Erfül-lung von Verbindlichkeiten zu erwecken vermögen.

(s) Hoher Zinsfuß in der Türkei, Persien rc., in China monatlich2—3 Proc.

§. 227.

Wie die bisher betrachtete Schadloshaltung des Eapitalbc-sitzcrs (Z. 224—26) die unterste Gränze der bedungenen Eapi-talrente bildet, so crgicbt sich aus dem Wcrthe der Capitalbc-nutzung für den Micther oder Borger die oberste Gränze (muxi-nnim). Wie viel derselbe höchstens für den Gebrauch der ihmüberlassenen Güter zu entrichten geneigt ist, dicß bestimmt sichauf folgende Weise, l) Wenn das geliehene Vermögen als Ea-pital zur Betreibung von Gewcrbsuntcrnehmungcn dienen soll,so kann der Unternehmer desto mehr Zins abgebcn, je mehr ihmnach Bestreitung der übrigen Ausgaben von dem gesummten Er-löse noch übrig bleibt, und er wird auch desto mehr dafür geben,woferne er keine günstigeren Bedingungen erhallen kann. DieEinträglichkeit der Unternehmungen bedingt also das höchsteMaaß der Zinsen. Die Eapitalrcnte muß dem Unternehmer im-mer einen solchen Gewcrbsvcrdienst übrig lassen, der es ihm mög-