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und einem Guts-, Zchntherrn rc. einen Thcil des Reinertragsabgebcn muß. Daher ist in solchen Fallen die Grundrente desBesitzers von der Gcfällrcnte anderer Berechtigter zu un-terscheiden und beide zusammen bilden die volle Grundrente. Inden folgenden Lehrsätzen ist immer die volle ungethcilte Grund-rente vorausgesetzt worden. Diese erscheint 1) als ein leicht kennt-liches, ausgcschicdcncs Einkommen in dem Falle, wo der Eigen-thümer die Benutzung seines Landes einem Anderen auf be-stimmte Zeit gegen eine verabredete Entrichtung überläßt, welcheman die ausbedungene oder Pachtrentc nennen kann. 2)Wenn der Eigcnthümer seine Grundstücke selbst benutzt, also zu-gleich Unternehmer irgend eines Gewerbes ist, so bleibt die Grund-rente in seinen Händen zurück, nachdem aus dem ganzen Ertragedie Betriebskosten bestritten worden sind. Diese natürliche, em-pfundene, übrigbleibende Grundrente (-) ist bei denkünstlicheren Benutzungen des Bodens mit dem Zins des vondem Eigcnthümer angewendctcn Eapitalcs und mit dem Ge-werbsvcrdienst desselben vermischt und muß erst in Gedanken vondiesen anderen Anthcilcn geschieden werden, §. 208. Sic wirdgeschätzt rr) nach dem Gebrauchswcrthe der Erzeugnisse, wenndiese blos für die eigene Wirthschaft des Grundcigners gebautwerden (e), b) nach dem Berkchrswerthe und Preise dersel-ben, wenn der Anbau des Bodens zum Thcile des Absatzes willenunternommen wird.
(a) Die Lehre von der Grundrente ist neuerlich am ausführlichstenbearbeitet worden von Jones, a. a. O., im ganzen 1. Bande.-— Lehrreiche hieher gehörige Untersuchungen enthält folgendes tiefdurchdachte Buch: v. THünen, Der isolirte Staat. Hamburg,1826. 2. Ai. Rostock, 1842. Einleitende Betrachtungen giebt I. G.Hofmann, lieber die wahre Natur und Bestimmung der Ren-ten aus Boden- und Capital-Eigenthum. Berl., >837. — DieserGegenstand hat schon wegen der auf die Grundrente gelegtenSteuer, der ergiebigsten unter allen, eine große praktische Wich-tigkeit.
(l>) Die natürliche Grundrente ist von Parisot in der französischenUebcrsetzung von Mill's Werk (S. 13. 18.) durch den Ausdrucklo^or «los torros von der bedungenen, kormuxo, unterschiedenworden.
(a) Eine Vergleichung des Ertrages mit den Kosten nach dem Ge-brauchswerthe ist leicht, weil die Landwirthschaft gerade solcheStoffe liefert, wie sie zum Unterhalte der Arbeiter bei einfacher