231
den Lohn in den hcrvorbringcndcn Gewerben, sondern auch beiden persönlichen Diensten, und aus ihnen muffen sich die Ner-schicdcnheitcn ableitcn lassen, welche in der Größe des Lohneseinzelner Zeiten, Länder und Arbcitszwcige stattsindcn. DieGröße des Lohnes selbst aber ist, in welcher Art von Gütern erauch entrichtet werden mag, darnach zu bcurtheilen, in welchemMaaßc der Arbeiter seine Bedürfnisse zu befriedigen, d. h. welcheMenge von Gebrauchswert!) er sich mit seinem Lohneinkommcnzu verschaffen im Stande ist (>).
(tt) Die Lehre vom Arbeitslöhne hat darum ein besonderes und höhe-res Interesse, weil sie die Bedingungen der Wohlfahrt für diezahlreichste Lolksclasse entwickelt, die gewöhnlich auf das geringsteEinkommen beschränkt ist. Ad. Smith, l. B. lO. Cap. — >V11>.K. Sonlor, I'lirev lectures on Om rate ok rvaxos. 2. Ilillt. Oxk.1830. — Deff. Outline, S. 187 ff. — II. 0. klares, Ilasa^ on Oierate ot' vaxes. INuinllelpIi. 1835. — F. Schmid t, Untersuchungenüber Bevölkerung, Arbeitslohn und Pauperism., 1838. S. 172—318. — Villernie, 4'able-ru cke I'etat pl>)siline et moral desouvrlers, II, 1. (1810).
(-) Dieß tritt bei den in geringem Umfange betriebenen Gewerben ein,z. B. bei der Bewirthschaftung kleiner Landgüter, wo der Land-wirth, er sei Pachter oder Eigenthümcr, selbst mit pflügt, säetund erntet, ferner bei vielen Handwerken. Ein Schuhmacher, dernur 3 — 4 Gehülfen hat, wird vielleicht kaum einen ganzen Tagin der Woche, also der Zeit, mit dem Einkäufe des Leders undanderer Dinge, mit dem Rechnungswesen, dem Eincassiren, derBerthcilung der Geschäfte u. dgl. zu thun haben, in den übrigenb/x der Zeit wird er wie ein Geselle Mitarbeiten. Dieß ist bei kunst-reichen Geschäften, wie des Uhrmachers, Instrumentenmachers :c.besonders auffallend. Vgl. Lotz, Handb. I, 485.
(c) Offenbar würbe man sehr irren, aus dem bloßen Geldlohne, ohneRücksicht auf die Geldpreise der Lebensmittel, die Lage der Arbei-ter zu bemessen, §.180. Storch, I, 335. —Bisweilen besteht derLohn aus verschiedenen Theilen, z. B. Geld, Kost und Wohnung,Kleidungsstücken, oder Holz, Benutzung von Grundstücken u. dgl.
§. 188 .
Der Werth, den eine Arbeit für den Lohnherrn hat, richtetsich theils nach dem Grade von Geschicklichkeit und Fleiß der Ar-beiter (»), theils nach den Zwecken, für welche diese in Thatig-keit gesetzt werden. Auch bei der Arbeit, wie bei den Sachgütern,kann man einen Gcbranchswcrth und einen Verkchrswerth un-terscheiden. Jener besteht in dem Grade der Nützlichkeit für die