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Z) Unternehmer von hervorbringcndcn und von Dicnstgc-wcrbcn,
-I) Lohnarbeiter in beiden Arten von Beschäftigungen;
5) Personen, die ohne eine Leistung von ihrer Seite erholtenwerden, wie Greise, Kinder, Kranke, Arme, Sträflinge, oderdie sich widerrechtlicher Weise ernähren, Diebe, Betrüger re.
Z. i
Bei einer nicht mehr ganz einfachen und unentwickeltenVolkswirthscbaft wird nur ein kleiner Theil aller neu erzeugtenGüter sogleich von denjenigen verbraucht, welche sie hcrvorgc-bracht haben. Die meisten Erzeugnisse gelangen erst durch denVerkehr (Z. 8.) zu denen, deren Bedürfnisse sic befriedigensollen. Der Verkehr ist cs, welcher den Mitgliedern jener ver-schiedenen Volksclassen ihr Einkommen in irgend einer Art vonGütern zuführt und auch jedem Einzelnen die Erlangung irgendeines bestimmten Gutes von anderen Mcuschcn durch den Tauschleicht macht. Um daher zu erkennen, wie die Vcrthcilung desjährlichen Erzeugnisses vor sich geht, must man zuvor die Be-dingungen des Gütcrverkchrcs erforscht haben («).
(«) Uukörpcrliche Gegenstände können als Gegenwcrthe sachlicher Gü-ter in Betracht kämmen, indem z. B. die Arbeit mit einem Lehnein Bermögenstheilcn bezahlt wird. Aber derjenige Verkehr, bei wel-chem die gegenseitigen Leistungen gar nicht in sachlichen Güternbestehen, kann hier keine Erwägung finden, se wie auch in ihmkein genaues Beachten eines Maaßcs verkommt, weil hier die Be-weggründe des Eigennutzes wegfallen; z. B. Austausch von Diensten.
Z. 1-11.
Das Maast, nach welchem im Verkehre Leistungen irgendeiner Art in Vcrmvgcnstheilcn vergütet werden, ist der Preis,ß. 56. Die Einnahmen jedes Einzelnen bestehen grvßtcntheilsaus dem erhaltenen Preise seiner für Andere geschehenen Lei-stungen, westhalb zur Einsicht in den Güterverkehr die Unter-suchung der Ursachen erforderlich ist, von welchen die Preise be-stimmt werden. Hieraus wird cs deutlich, dast die Lehre von derVcrthcilung des Einkommens sich auf die natürlichen Gesetze desPreises und auf den von diesen bestimmten Verkehrswcrth stützt (/»).
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