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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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(a) Wo z. B. ein Land unter fremde Sieger vcrtheilt wurde, ist dasgrobe Grundeigcnthum und die Dürftigkeit der landbaucndcn Classeleicht erklärlich. Irland, — England nach der Ankunft der Nor-mannen, — Türkei nach dem Eindringen der Lsmanen. — And Mill. Grundcigenthümer in Frankreich, bei 31 Mill. Einw., abernur etwa 2 öl> OVÖ in Großbritanicn, bei > 6/2 Mill. Einw. lieberdie Veränderungen in der Werthcilung des Grundcigenthums inFrankreich s.M i ch c lc t, das Volk, S. 18 (deutsch Mannheim 184l>).

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Die Vertheilung des rohen Volkseinkommens ist als Mittel-glied zwischen der Hervorbringung und Verzehrung der Gegen-stand einer besonderen Betrachtung («) ; I) sie steht mit derHervorbringung in genauem Zusammenhänge, indem u) dasMaaß der Vertheilung sich zum Thcile nach dem Grade der Mit-wirkung eines Jeden zu jener richtet, z. B. die Eapitalrcntc nachder Menge der zu Hülfe genommenen Kapitale, Ii) die Art derVertheilung auch wieder den Umfang der künftigen Productionzu bestimmen beiträgt; denn diese kann da am größten werden,wo der größte Thcil des Volkseinkommens in die Hände solcherPersonen gelangt, welche Geschicklichkeit, Neigung und Gelegen-heit haben, cs hcrvorbringcnd anzuwcndcn; 2) sie bestimmt auchdie Art des Verbrauches, das Verhältnis) der productiven undder nichtproductivcn Verzehrung und den Umfang des Gütergc-nusses der verschiedenen Volksclasscn.

(«) Bei Lotz, Handb. I, 30S, wird die Vertheilung in dem der Con-lion gewidmeten Abschnitte abgchandelt. — lieber den heutigenStand dieser Lehre s. kiieb. äoues, ^u esuu/ 011 Nie clislrlb»-tiou ok rvoullb uiiel 011 lliv sonrovs ot tnxulion. I^oiul. 1831,Vorrede. 2. unveränderte Ausg. 18-14.

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Die Volksclasscn können in Beziehung auf die Ursache, auswelcher sie von dem jährlichen rohen Einkommen ihre Antheileerhalten, so- abgethcilt werden:

1) Grund eigner;

2) Eigcnthümer des wahren volkswirthschaftlichen Capitalcsund der gegen eine Vergütung verliehenen Gcnußmittcl(Z. SU); — Capitalisten im weiteren Sinne.