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§. 132 .
Der Unterschied dieser beiden Arten des kapitales ist von Be-deutung für die Berechnung desjenigen Ersatzes, der aus einemmit Hülfe des kapitales unternommenen Geschäfte, ganz abge-sehen von einem Gewinne, schon zur bloßen Schadloshaltungbezogen werden muß. Das umlaufende Kapital muß nämlichdurch das neue Erzeugniß, zu dessen Hervorbringung es aufge-wendet worden ist, ganz ersetzt werden, weil es ganz zerstört oderausgcgeben ist, von dem stehenden Kapitale braucht nur die wäh-rend der Erzeugung einer gewissen Gütermenge vorgegangeneAbnützung vergütet zu werden, um den Eigenthümer zu ent-schädigen («).
Das Verhältniß zwischen beiden Arten ist in den einzelnenZweigen der hervorbringenden Beschäftigungen sehr verschieden.Manche einfache Gewerke bedürfen nur eines sehr kleinen stehen-den kapitales, die Fischerei, der Handel, die Landwirthschaft schoneines im Berhältniß zum umlaufenden viel größeren, die kunst-reichen Gewerke und der Bergbau eines sehr großen. Der Ein-zelne, der Kapitale benutzt, sucht von selbst die beiden Klassenderselben in ein solches Berhältniß zu setzen, wie es nach demWesen jeder productiven Beschäftigung am vortheilhaftcsten ist.Auch in der ganzen Bolkswirthschaft kommt viel darauf an, daßzwischen beiden Arten des kapitales und den verschiedenen Be-standtheilen desselben ein richtiges Berhältniß obwalte.
(a) Es seien z. B. auf jedes von zwei Gewerben und 8 in einemJahre 28 000 fl. Capital angewendet, aber in ungleichem Verhält-niß, nämlich:
L 8
stehendes Capital ...... 10 000 fl. 18 000 fl.
umlaufendes ......... 18000 10000
zusammen 28 000 28 000
Die Abnützung des stehenden Capitales betrage 10 Procente, sokommt zu erstatten:
il. 8
das ganze umlaufende Capital 18 000 fl. 10 000 fl.Abnützung des stehenden .... 1 000 1 800
zusammen 19 000 I I 800.
Es wird folglich, obgleich in beiden Fällen das ganze angewendeteCapital von gleicher Größe ist, das Erzeugniß von IS 000 fl.,
das von 8 aber 11 800 fl. einbringen müssen, damit die Capi-