arbeiten und den Handel abgesondert betrachten und bei jedervon beiden Classcn von Tätigkeiten das anzuwendende Capitalin seine Tbeilc zerlegen.
Die Stofsarbeiten bezwecken eine körperliche Verände-rung in der Materie, aus der die Güter bestehen. Hiezu wirderfordert:
I. ein Gegenstand, in dem die Veränderung vorgeht;
II. eine Ursache der Veränderung, d. h. eine Kraft, derenErscheinen und Fortdauern großcnlheils von einer An-wendung gewisser Sachgüter bedingt wird;
III. eine Einwirkung der Kraft auf den Gegenstand, welcheebenfalls durch sachliche Hülfsmittel befördert werdenmuß-
Hieraus ergicbt sich, daß man 3 Classen von Capitaltheilenunterscheiden kann, nämlich Stoffe, welche umzuwandclnsind, — Mittel um Kräfte zu erzeugen und zu erhalten,— und Werkzeug liehe Hülfsmittel. Die große Verschieden-heit zwischen den einzelnen Zweigen der Stoffarbcitcn und dieManchfaltigkeit der in jedem derselben vorkommcnden Zweckeund Mittel macht eine Durchführung dieser Emtheilung schwie-rig, doch lassen sich für den volkswirthschaftlicken Ucberblick ge-wisse Hauptgruppcn anordncn, wenn auch zwischen ihnen mancheUebergänge und Mittelglieder bestehen mögen.
Z. 123 a.
I. Es muß ein Stoff vorhanden sein, an dem sich die Ar-beit und die Naturkräfte äußern, welcher Veränderungen erlei-det und in das neue Erzcugniß übergeht. Dinge, welche zu die-ser Bestimmung dienen, sind Verwandlungsstoffc («).Sic dürfen bei keiner körperlichen Production fehlen, nur müssensie nicht immer als Capitale vorhanden sein, indem sie sich theilsgar nicbr in menschlichem Vermögen zu befinden brauchen, so-weit sic aus herrenlosen Massen gezogen werden können (S),theils in dem Erdboden enthalten sind und daher Bcstandtheileder Grundstücke bilden, wie dicß bei der Mmcralgcwinnungdurchgängig der Fall ist. Dagegen ist in der Landwirtbschaft (a)