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bringend anerkannt werden, sondern nur ein solcher, der neuenErzeugnissen der Erd - und Ecwcrksarbeit Absatz verschafft unddadurch die Hervorbringung neuer Güter erleichtert. Es mußdemnach der Handel mit schon früher prodncirten, bereits imGebrauche gewesenen Sachen (/,), z. B. mit älteren Gemälden,Büchern, Gcräthen, — ferner mit Wechseln, Schuldbriefen, mitGrundstücken und dcrgl., von dem Kreise der productiven Be-schäftigungen ausgeschlossen werden. 2) Die Nützlichkeit desHandels für die Volkswirthschaft ist viel weniger aus den Gc-winnsten, die er den Kaufleuten abwirft, als aus seinem Ein-flüsse auf die Production und Eonsumtion zu bcurthcilen. 3) DieKosten der productiven Handelszweige sind zu den Productions-kosten der Güter zu zählen, weil diese ohne jenen Aufwand nichtfortwährend in der Ausdehnung, die der Handel möglich macht,entstehen könnten. Die Handelskosten werden von den Käufernder Waaren in dem Preise mit erstattet, und es leidet keinenZweifel, daß der Werth derjenigen Güter, welche fortdauernd er-zeugt und verkauft werden, wenigstens so groß sei, als dieserPreis. 4) Unterbrechungen in den productiven Zweigen des Han-dels müssen bald eine nachthcilige Lähmung der Stoßarbeitennach sich ziehen.
Es müßte denn der Einkauf solcher Gegenstände für die Stoffar-bcitcn nützlich sein, z. B. beim Lumpenhandel, — oder die Leich-tigkeit des Wiederverkaufcns die Anschaffung neuer Erzeugnissebefördern.
ß. 106.
Die abgesonderte Beschäftigung mit dem Ausleihen undVcrmiethcn von Gütern (§. 100.) hat zur Hervorbringungselten eine nähere Beziehung. Wie wichtig cs auch für die Ent-stehung neuer Güter sein mag, daß die Besitzer von Grundstückenund Capital, wenn sic dieselben nicht selbst zur Production ver-wenden wollen, sie den Unternehmern productiver Arbeit über-lassen, so geschieht dieß doch gewöhnlich in größeren Massen undauf längere Zeilen, so daß dieser Ucbcrgang der Güter in andereHände mit sehr geringer Mühe bewirkt werden kann. In solchenFällen, wo beträchtliche Zeit und Bemühung auf dieses Aus-