Druckschrift 
Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
Seite
128
Einzelbild herunterladen
 

128

ihren Werth erhöhende Veränderung ihrer Beschaffenheit vorzu-nehmen (§. 95.), oder die Arbeiten der Güterübertra-g-ung, Werke hrsarbeitcn (»), zerfallen bei näherer Be-trachtung ihrer Wirkungsart in zwei Gruppen:

1) Handel sgesch äste, welche die Besorgung des Tauschessachlicher Güter zum Zwecke haben. Alle wirthschaftenden Perso-nen sind häufig zum Tausche genöthiget, bald um die Mittel zurBefriedigung ihrer Bedürfnisse von Anderen zu erlangen, baldum ihre überflüssigen Erzeugnisse abzusctzen, aber dieses Tauschenist nicht schon Handel, sondern erst dann, wenn cs als eine be-sondere Beschäftigung, d. i. als Gewerbe, getrieben wird (S).Der Gewinn, den die Handelnden beabsichtigen, ist der Uebcr-schuß des bei der Hingabe von Gütern erhaltenen GegcnwertheS(des Erlöses) über den für dieselben bezahlten Einkaufspreisund die übrigen Kosten des Tauschgeschäfts. Alle Arten von sach-lichen Gütern, Grundstücke, Eapitale, Genußnüttel, selbst Urkun-den, welche Forderungen ausdrückcn, können Gegenstände desHandels sein. Manche dem Zweck des Handels dienende Verrich-tungen, z. B. das Verführen zu Land und zu Wasser, scheidensich als besondere Gewerbe aus und bilden Hülfsgeschäfte desHandels.

(a) Arbeiten der Wertheilung nach Riedel, Nationalök. I, Z. 202.

(L) Murhard nennt jenen- allgemeinen Tauschvcrkehr Handel imweiteren Sinne; Theorie und Politik des Handels, I, 4. — Du-noyer findet das Wesen des Handels in der Versetzung derDinge in andcreNäume-und zieht de» Namen in-limlvio voituribrovor, a. a. O., Scialoja braucht den Ausdruck industl'iu trrmslo-catries, kriuo. 43.

§. 100.

2) Die Beschäftigung mit einer solchen Uebcrtraguug derGüter, bei welcher nicht, wie beim Tausche, die Gegenwcrthe so-gleich oder nach kurzer Zeit erstattet werden, sondern vielmehrgerade der Eine Vermögenstheile eines Andern eine Zeit langbenutzen, und bis zu ihrer Zurückgabe eine Vergütung für denihm überlassenen Gebrauch entrichten soll; Leih-und Mieth-gesch äste. Diese erfordern mehr oder weniger Arbeit, je nach-