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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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sind. Ein Volk kann nicht in dem Sinne reich oder arm sein, daßcs aus lauter reichen oder armen Mitgliedern bestünde, es zeigtvielmehr bei seinen verschiedenen Mitgliedern alle jene Vcrmö-genszustände zugleich, auch richtet sich das Maaß der Bedürfnissein einem Wolke zum Theile nach dem Einkommen, so daß, wenndieses zu- oder abnimmt, auch die herrschende Lebensweise sich zu-gleich verändert und der auf einen Kopf kommende DurchschnittdeS Bedarfes großer oder geringer wird. Nur vorübergehend, bisalle Folgen der Veränderung eingctrcten sind, und so lange nochdie Gewohnheiten aus besseren Zeiten fortdauern, könnte eine be-trächtliche und plötzliche Abnahme des Einkommens Merkmaleeiner herrschenden Dürftigkeit und Empfindungen von Wedräng-niß hcrvorbringen. Dagegen kann allerdings das Gesammtein-kvminen größer sein, als die Summe der Bedürfnisse, nur ist csschwer, diese mit Rücksicht auf die Gewohnheiten der verschiede-nen Volksclassen zu berechnen.

§. 79.

Leichter läßt sich eine Vorstellung von dem Vermögenszu-stande eines Volkes bilden, wenn man es mit anderen in dieserHinsicht vergleicht. Hierbei kann man sich alle miteinander ver-glichenen Völker als auf gleicher Bildungsstufe stehend, oder inähnlichem Entwicklungsgänge begriffen denken, ihre Bedürfnisseals gleich groß ganz außer Acht lassen und sich lediglich an denDurchschnittsbetrag des für das Wohlbefinden der Menschen ver-wendbaren Einkommens (Z. 71n) halten. Ein Volk ist demnachreicher als ein anderes, wenn auf jeden Kopf jährlich eine größereGütermasse kommt. Nach dieser Bestimmung giebt es reichereund ärmere Völker, während sonst keines, für sich allein betrach-tet, reich oder arm genannt werden kann.

§. 80.

Db ein bestimmtes Volk gegen andere gehalten reicher oderärmer ist, dicß macht sich in verschiedenen Kennzeichen bemcrklich.Dahin gehören unter anderen: