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Abschnitts eintretcndcn Zuflüsse entgegengesetzt, bei denen manmehrere Begriffe zu unterscheiden hat.
1) Die sämmtlichen neu in das Vermögen gelangenden Werth-mengen nennt man im weiteren Sinne des Wortes Ein-nahmen, obgleich ursprünglich hierunter nur die von an-deren Menschen empfangenen, nicht die durch eigene Er-zeugung gewonnenen Güter verstanden wurden; so werdenauch zu den Ausgaben nicht blos die an Andere abgetre-tenen, sondern zugleich die vom Eigenthümer verzehrtenGüter gezahlt.
2) Diejenigen Einnahmen, welche aus einer gewissen Erwerbs-guelle, z. B. einem Zweige von Arbeit oder einem werben-den Vermögenstheile herrührcn, werden in Beziehung aufdiese Quelle und ohne Rücksicht auf die Personen, denensie zufallen, unter der Benennung Ertrag, und zwarroher oder Brutto-Ertrag, zusammengcfaßt («), umdiese Gesammtheit von Einnahmen von demjenigen Lheilezu unterscheiden, der nach Abzug gewisser Ausgaben übrigbleibt, s. §. 71.
3) Während der Ertrag als die Wirkung einer äußeren Ur-sache von Gütcrzuflüssen gedacht wird, ist dagegen bei demBegriff von Einkommen die Beziehung auf eine Person,die cs empfängt, ganz wesentlich. Dasselbe besteht nämlichaus den Einnahmen einer Person, die einer regelmäßigenWiederholung fähig sind und von dem Empfänger für sei-nen eigenen Vortheil verwendet werden können, ohne daßder Vcrmögensstamm darunter litte, oder Andere wegeneiner Mitwirkung zum Erwerbe einen Anspruch auf Theil-nahme daran machen können. Die einzelnen Bestandthciledes Einkommens sind die Einkünfte. Alles Einkommender Menschen wird überhaupt durch die Erzeugung neuerGüter möglich, nur braucht nicht Jeder, der Einkünfte er-hält, selbst zu jener mitzuwirken. Die Einkünfte werdensogleich bei demjenigen, welchem sie zufließen, Vermögens-thcilc und sind also dem Vermvgen nicht entgegengesetzt,sondern nur dem im Anfänge eines Zeitraums, z. B. eines