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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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3. Abschnitt.

Veränderungen im Volksvermögen.

§. 68 .

Das Vermögen eines Volkes läßt viele Veränderungen inseinen Bestandtheilcn wahrnehmen, namentlich sowohl Abgangals Zugang derselben. Die häufigen und regelmäßig sich wieder-holenden Arten des Austritts von einzelnen Sachgütern ausdem Volksvermögen (») sind das Hingebcn an das Auslandund die Zerstörung ihres Werthes, und zwar des Gcbrauchs-wcrthes (S). DieseWcrthszerstörung wird Verzehrung,Con-sumtion genannt. Man darf sich unter derselben nicht etwaeine Vernichtung des Stoffes verstellen, .welche undenkbar wäre,sondern nur eine solche Veränderung, z. B. eine Umgestaltung,wobei seine bisherige Tauglichkeit verloren geht. Es lassen sichbei der Verzehrung mehrere Verschiedenheiten bemerken.

1) Sie erfolgt plötzlich oder allmälig. Eine langsame Ver-zehrung wird Abnützung genannt (e).

2) Sie ist entweder eine Folge des Gebrauches der Güterfür menschliche Zwecke oder nicht. Im ersten Falle wird sieVerbrauch genannt. Man kann die meisten Güter nichtgebrauchen, ohne daß sie dabei mehr oder weniger ver-brauchtwürden (ck), wobei sie aber immer ihrer Bestim-mung gemäß irgend einen Vorthcil gewähren. Dagegenwerden auch Güter öfters von den Naturkrästen zerstört,ohne einen Vortheil für die Menschen zu bewirken, Z.319.

3) Entweder wird bei der Verzehrung das Vermögen ohneErsatz um die zerstörte Wcrthmengc vermindert, oder esentsteht zugleich in ursächlichem Zusammenhangs mit der

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