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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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2. Abschnitt.

Schätzung des Wolksvermögens.

Z. öS.

§)ie Größe des Vermögens kann in der wirtschaftlichen Be-trachtung nicht nach der bloßen Menge von Stoffen, die es insich begreift, bemessen werden, sondern sie hangt von der Mengevon Vortheilen ab, die das Vermögen den Menschen gewährt,oder von dem Einflüsse, den seine Bestandteile auf den Zustandderselben äußern. Die Volkswirtschaftslehre muß daher jedemeinzelnen sachlichen Gute in Beziehung auf seine Tauglichkeitzur Beförderung derjenigen Zwecke, für die cs bestimmt ist, seineStelle anweiscn. Die Beurteilung des Grades dieser Taug-lichkeit ist die Schätzung. Die Lehre von der Schätzung desVermögens im privat- und volkswirtschaftlichen Gesichts-punkte berührt so viele Abschnitte der Staatswirthschastslehreund ist selbst für die bürgerlichen Wirthschaftsangelcgenheitenso wichtig, daß sic eine sorgfältige Entwicklung erfordert, diewegen der Unbestimmtheit der üblichen Bezeichnungen besondereSchwierigkeit findet.

8.56.

Nach einer dem täglichen Leben am nächsten liegenden Art,die Dinge zu schätzen, hält man sich lediglich an den Preis der-selben, d. h. an die Menge anderer Güter, welche man bei einemTausche für eine gewisse Sache erlangen kann. Der Preis im