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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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welche dle eigcneHcrvorbringung von Güter» oder die Erlan-gung derselben von anderen Menschen unterstützen,

2) in der Bolkswirthschaft diejenigen, welche eine inländischeGütererzeugung oder eine Einnahme von anderen Völ-kern zu Wege bringen;

3) würde man die Wirthschaft der Menschheit auf der Erde alsein Ganzes ansehcn, so könnte der Begriff des CapitaleS nurauf den Beistand zur Gütercrzeugung überhaupt beschränktwerden.

Der privat- und der volkswirthschaftliche Begriff von Capitalsind dcmmnach gleichmäßig in dem Wesen beider Wirthschaften be--gründet und die doppelte Bedeutung desselben Ausdrucks, wie unbe-quem immer für die erste Erlernung der Wissenschaft, ist nicht zuumgehen.

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In der -Privatwirthschaftslehre und im Sprachgebrauche desgemeinen Lebens rechnet man dcßhalb zum Capitale nicht allein

1) das wahre volkswirthschaftliche Capital, sondern auch

2) solche Gcnußmittcl, die der Eigenthümer Anderen gegenVergütung zur Benutzung überlaßt, z. B. vermiethctc Ge-genstände;

3) die verzinslichen Forderungen, welche ans Darleihen ent-springen und für die Gläubiger die Stelle der hingcgebcncnGüter entnehmen. Die ins Ausland zu leihenden Summenkönnen zwar, da sie eine Zinscncinnahme in das Volksvcr-mögcn bringen, als Thcile des Bolkscapitals angesehenwerden, §. 51. 53 («), sind jedoch, sobald die Anlegungerfolgt ist, für das Volk nicht mehr als Capitale vorhanden,sondern verwandeln sich in Forderungen, Z. 49. InländischeForderungen haben auf die Größe des Bolkscapitals keinenBezug. Die dargeliehencn Güter selbst werden von denSchuldnern bald als Capitale, bald als Genußmittel ge-braucht, und im letzteren Falle schneller oder langsamer auf-gczehrt. — Unter Capita listen pflegt man oft nur solcheZinsgläubiger zu verstehen («).

(a) Da die Capitale gewöhnlich in der Form des Geldes ausgelichenund erstattet werden, so verwechselt man nicht selten Capital undGeld mit einander. Simon de, De I:r riollesse commereinle, I,163.