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genhcitcn verschwinden und die politische Lekonomie sich zurWissenschaft aller Güter für den Staat, d. h. zur Staatswissen-schaft ausdehnen (c). Indes; hat jene Wissenschaft sich dennochauch mit den persönlichen Gütern zu beschäftigen,
1) weil dieselben die Hcrvorbringung und Erwerbung vonSachgütern so sehr unterstützen, daß der Wohlstand der Völ-ker wie der Einzelnen von dem Beistände sittlicher und gei-stiger Kräfte bedingt wird;
2) weil alle wirthschaftlichen Verrichtungen zuletzt darauf hin-zielcn, den Zustand der Menschen zu verbessern, und weildaher das Vermögen nicht für sich allein, sondern nach seinerBeziehung auf die menschliche Gesellschaft, d. h. in seinerAnwendung zur Erzeugung persönlicher Güter, zu wür-digen ist.
(a) So betrachten es A. Smith und die meiste» Staatsökonomen, s. be-sonders Schmalz, Staatswirthschaftsl. I, 12. — Dror, Le. pol.S. 15. — Zachariä, Staatsw. L. S. 9. 42. — IIos 8 i, Lours, I,29. — Riedel, Nationalök. I, Z. 12. ( Der Vers, unterscheidet übri-gens neben dem sachlichen oder im enger» Sinne sog. Volksvermö-gen auch ein persönliches, das Arbeitsvermögen, S. 43.) —Schmitthenner, Zwölf B. vcm Staate, I, 8-32k. (Der Vers,rechnet indcß unter die ökonomischen Güter nicht blos materielleSubstanzen, sondern auch immaterielle, „insoweit als dieselben aufdie Erzeugung und Erhallung äußerer Güter Einfluß haben,"8. 249.)
(-) Storch hat auf die persönlichen Güter die bei den sachlichen gang-baren Benennungen, Begriffe und Eintheilungcn mit gutem Erfolgeangewendet, s. deff. Handb. der Nationalwirlhsch. II. — Versuche,beide Arten von Gütern in der wissenschaftlichen Behandlung zusam-menzufassen, von Arn d und Gioja (§. 4S. Note ö und/'); auchBülau, Handb. d.Staatsw. L.; eben dahin neigen sich Hufcland,n. Grundlegung, I, S. 34. Pölitz, Staatswiss. II, 8- i8, u.llussv,Loiiiai» noslrl wvi populo vto. S. 12. — Es ist bcmerkenswcrth,daß auch diejenigen, welche den Begriff des Vermögens über die Sach-güter hinaus erweitern wollen, doch in der Abhandlung der Wissen-schaft sich nur an jene Güter halte».
(c) Es läßt sich deßhalb keinesweges behaupten, daß die Staatsökonomiedurch Ausschließung der persönlichen Güter in eine fehlerhafte Einsei-tigkeit gerathe, denn durch diese Beschränkung gewinnt sie ein abge-rundetes eigenthümliches Gebiet und erlangt erst die volle Gründlich-keit und Fruchtbarkeit. Die persönlichen Güter erfordern zwar einePflege durch den Staat, aber diese Thätigkeit, die man Staatscrzie-hung, Culturpolitik, Volksbildungssorge nennen kann, ist von derSorge für den Volkswohlstand verschieden und verdient in dem Sy-steme der Staatsverwaltung eine eigene Stelle. „Man hat es oft denStaatsökonomcn schwer vorgeworfen, daß sie ihre Aufmerksamkeit