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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
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und fällt meistens zugleich mit der Größe seiner Leistungfür die Gesellschaft.

7) Eine Verbindung der Menschen durch gegenseitige Leistun'gen heißt Verkehr. Die Volkswirtbschaft wird durch denVerkehr mit sachlichen Gütern, z. B. den Tausch, das Lei-hen -c. zusammengcbalten (-).

(„) Di'eß ist der schon von dem alten griechischen DichtcrHcsiodos ge-schilderte wohlthätige Streit (Wettstreit) unter den Menschen,S. besten Werke und Tage, V. 10 ff.

(») Vgl. Loh, Handb. I, 298").

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Die Wissenschaft, welebe die Natur der Volkswirthschaft ent-wickelt, oder welche zeigt, wie ein Volk durch die wirthschastlichen.Bestrebungen seiner Mitglieder fortwährend mit Sackgütern ver-sorgt wird, ist die V o l k s w i rt h sch a f t s l ch r c oder Nati o nal-ökonomie (cc) und bildet den ersten, the oretischen Haupt-theil der politischen Dekonomie. Sie soll lehren:

1) wie in einem ganze» Volke die erforderlichen Bcrmögens-thcile zu Stande gebracht und herbcige sch afftwerden,

2) wie dieselben von den Erzeugern inandcre H ände ü bcr -gehen und sich unter die verschiedenen Stande und Mit-glieder der Gesellschaft vertheilen,

A) wie sie für menschliche Zwecke an gewendet und dabeifrüher oder später aufgebraucht (verzehrt) werden.Diese Wirkungen bilden sich durch die Verfolgung der wirth-schaftlichen Zwecke derEinzelncn (Z. 7. Nr. l.), also auch ohne.Be-förderungsmaaßregeln von Seite der Staatsgewalt und sie ent-standen, wenn auch in unvollkommnem Maaße, lange vor allerEinmischung der Regierung. Die VolkSwirthschaftSlehre hat da-her die Wirthschaftsverhältnifse der Völker ganz abgesehen vonden darauf Bezug habenden Gesetzen und Einrichtungen desStaates, nach ihrem inneren Wesen darzustellen (-).

(tt) Andere Namen: Theorie des Volksvermögcns, Theorie dcsNational-reichthums, Metaphysik der Betriebsamkeit, Güterlehrc, Volksgüter-