Druckschrift 
Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
Seite
XII
Einzelbild herunterladen
 

sinnung zu ehren ist, aus der dies Verlangen nach einer gänzli-chen Umgestaltung der öffentlichen Wirthschaftslehrc hcrstammt,ff muß man sich doch, wie mir scheint, vor einer Vermengungverschiedenartiger Gebiete hüten. Die Volkswirthschaftslchre hatdie Aufgabe, zu schildern, welche Wirkungen das Verhalten derMenschen in Bezug auf Erwerb, Besitz und Gebrauch der Sach-güter im Großen, innerhalb eines ganzen Volkes hervorbringt.Eine Wissenschaft, welche die volkswirthschaftlichcn Ereignisseund Verhältnisse zu ergründen sucht, ist unentbehrlich. Sie kannnicht umhin, bei ihren Schlußfolgen die Beweggründe, nachdenen die Menschen insgemein handeln, vorauszusetzcn, sie mußalso von der Annahme ausgehen, daß Jeder im Verkehre seinenEigcnvortheil verfolge. Die Selbstsucht wird hiedurch weder ge-priesen noch ermuntert, sondern als eine fortdauernde Triebkraftanerkannt, ohne die wohl kein einziges volkswirthschaftliches Ge-setz ausgestellt werden könnte. Wenn man auch die Erhabenheitund Schönheit einer Gesinnung, die aus Liebe für Andere oderfür das Ganze zu jedem Dpfer bereit ist, vollkommen anerkennt,so muß man doch zugestehen, daß sie in den wirthschaftlichcnVerhandlungen der Menschen untereinander nicht zur herrschen-den Regel werden kann, sowie daß, falls dies; dennoch geschähe,die Lehren vom Preise, vom Arbeitslöhne u. dcrgl. ausgestrichenwerden müßten. Jene edleren Antriebe sollen, den Geboten desEhristenthums und der Sittenlehre zufolge, die Ausartungen,die Ucbertreibungen und Mißbräuche entfernen, welche bei demrücksichtslosen Walten des Erwerbseifers cintretcn könnten, nurkann man nicht an die Volkswirthschaftslchre selbst die Anforde-rung stellen, die Nichtigkeit und Geringschätzung der irdischenGüter zu lehren, so wenig als man in der Landwirthschaftslehredie Vorschrift erwarten wird, den Dürftigen die Stoppellese unddas Grasen im Felde nicht zu wehren. Bei jeder Art der Thätig-kcit müssen die derselben eigcnthümlichcn Grundsätze von de»überall eingreifenden allgemeinen sittlichen Gesetzen unterschiedenwerden. Uebrigens kann die Volköwirthschaftslehrc, ohne ihreGränzen zu überschreiten, auch die höheren Beziehungen ihresGegenstandes beleuchten, sie muß die Sachgüter stets nur als