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Die Schuld der Templer.
Es ist also sehr natürlich, dass alle Aussagen darin übereinstimmen, dass sie Jesiun Christum nur mitdem Munde und nicht im Herzen verläugnet, dass sie, nicht wie es gefordert ward, auf das Kreuz,sondern nur neben dasselbe gespien haben wollten, denn Keiner wollte sich der Gottesverläugnung undder Anspeiung des Kreuzes, wodurch sie dein Scheiterhaufen verfielen, schuldig gemacht haben. Dass dieConnnissäre und Richter auf die Wahrheit dieser Angabe nicht viel hielten, beweiset das denselben häufigbeigesetzte ut dixit.
Einige der Aufnehmenden glaubten die Sache den Aufzunelnnenden zu erleichtern, indem sie JesuinChristum gar nicht für Gott, sondern für einen Propheten, und obendrein noch für einen falschen geltenliessen, hierin also weit ärger, als die von ihnen bekämpften Ungläubigen, indem seihst der Koran Jesumals einen wahren Propheten anerkennt. Ehen so wenig als die Aufgenommenen wirkliche Gottesläugnerund Verunehrer des Kreuzes sein wollten, eben so wenig und noch weniger wollten sie jemals von derihnen ertheilten Befugniss der Sodomie Gebrauch gemacht haben. Wie hätten sie sich zu einem solchenGeständniss entschlossen können, welches sie nicht nur in den Augen ihrer Richter geschändet, son-dern auch im Voraus den Flammen überliefert hätte. Keiner wollte sich also zur Sodomie hergegeben,keiner davon gehört, oder auch nur daran geglaubt haben, und doch war das unnatürlichste der Lasterunter Mönchen und Soldaten in Asien das natürlichste, wie ehemals bei den Janitscharen.
In den Aussagen des zweiten Bandes gestehen einige sogar die Sodomie ein. Es kömmt hier abergar nicht darauf an, die einzelnen Fälle zu beweisen, sondern blos auf die bei der Aufnahme den Auf-genommenen ertheilte Befugniss fleischlicher Vermischung unter einander; diese war ihnen erlaubt undnur der Umgang mit Weihern verboten, denn die Keuschheit war ihnen nichts anderes als die Enthaltungvon Weibern, damit der Orden nicht in’s Geschrei käme 1 ).
Das Gelübde des Gehorsams, der Armutli und der Keuschheit, welches die Aufzunehmendenvor der Einkleidung beschworen, erhielt sogleich nach derselben durch die Auslegung der Aufnehmendeneinen ganz anderen als den gewöhnlichen Sinn. Kraft des vom Aufgenommenen auf den Gehorsam gegendie Oberen geleisteten Eides forderte der Aufnehmende die Gottesläugnung, die Anspeiung des Kreuzes,und weil der Aufzunehmende den guten Gebräuchen und Gewohnheiten des Ordens sich zu fügen ge-schworen, ward das Obige und der unanständige Kuss gefordert; quia hoc erat de punctis —secundum ohservanciam ordinis.
Die Armuth ward nur von den Einzelnen, aber nicht von dem Orden verstanden, denn dem Templerwar es Pflicht durch Recht oder Unrecht den Orden zu bereichern, weil diess keine Sünde 2 ); dasGelübde der Keuschheit endlich bezog sich hlos auf den Umgang mit Weihern. Dieser geheime Sinndes abgelegten Schwures der Ordensgelübde ward dem Aufgenommenen sogleich nach der Einkleidungmit dem Mantel und Baret, durch die geforderten Proben der Gottesverläugnung, Kreuzanspeiung und desunanständigen Kusses klar gemacht. Diese Proben wurden von denen die sich deren weigerten, mit An-drohung von Kerker und Strafen erzwungen. Die sich Weigernden wurden für Schwachköpfe (Fatui)gehalten und also ganz gewiss nicht zu den höheren geheimen Graden und Capiteln, wo die ßaphometeund die Schlangengürtel vorkamen, zugelassen, was nur mit denen die sich aus den auferlegten Probennichts machten, der Fall sein konnte. Diese starken Geister gestanden natürlich vor den Commissärenund Richtern von der Schuld des Ordens nichts ein.
Dasselbe konnte auch von allen denen vorausgesetzt werden, die sich den Orden zu vertheidigenantrugen, es war unnütz sie vor die zweite geistliche Commission zu ziehen, wo keine Folter angewendetwurde, da sie sich in Voraus erklärt hatten, den Orden nur lobpreisen zu wollen.
J ) Ex quo veverat castitatem debebat abstinere a mulieribus ne ordo infamaretur, p. 627.
2 ) Quod per fas vel nefas secure acquireret ordine, quia hoc poterat secure facere sine peccato, p. BU9.